Grundsatzurteil zu Rüstungsexporten Waffenbauer Heckler & Koch scheitert vor Gericht

Diese Entscheidung könnte Signalwirkung haben: Der Rüstungskonzern Heckler & Koch wollte klären lassen, ob ein Regierungsveto gegen Waffenexporte rechtmäßig ist – und blitzte damit bei den Richtern ab.
Firmenzentrale von Heckler und Koch in Oberndorf

Firmenzentrale von Heckler und Koch in Oberndorf

Foto: Wolf von Dewitz / dpa

Beim Export von Waffen hat der Hersteller Heckler & Koch eine Gerichtsniederlage mit grundsätzlicher Bedeutung einstecken müssen. Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Ausfuhren nach Südkorea, Singapur und Indonesien sei man nicht in Revision gegangen, sagte ein Sprecher der schwäbischen Waffenschmiede. Die Frist für Rechtsmittel und für den Gang zum Bundesverwaltungsgericht lief unlängst ab, damit wurde die Entscheidung von Anfang Januar rechtskräftig.

In dem Verfahren hatte der Waffenhersteller der Bundesregierung ein sogenanntes »ermessensfehlerhaftes Vorgehen« vorgeworfen. Das Unternehmen stellte in Frage, ob bei Waffenexporten tatsächlich die Bundesregierung das letzte Wort habe oder ob Gerichte Ausfuhrablehnungen überprüfen könnten.

Richter fügen Konzern Niederlage zu

Nach bisheriger Praxis stellen Rüstungsfirmen Ausfuhranträge bei der Bundesregierung. Bei Empfängerstaaten außerhalb von EU und Nato signalisiert dann der Bundessicherheitsrat, in dem verschiedene Minister sitzen, Zustimmung oder lehnt die Anträge ab – dies aber ohne Begründung. So läuft es schon seit Jahrzehnten und so geschah es auch 2019, als Heckler & Koch unter anderem Maschinenpistolen an Südkoreas Polizei liefern wollte und dies nicht durfte. Die Firma verwies auch darauf, solche Lieferung schon früher vorgenommen zu haben, ohne Einspruch der Regierung.

Nach der Entscheidung des Bundessicherheitsrats – und damit eines Organs der Exekutive – ist beim Thema Waffenexporte nach bisheriger Praxis gewissermaßen das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Judikative wiederum spielt hierbei bislang keine Rolle.

So wird es auch bleiben, denn laut Berliner Verwaltungsgericht waren die Ablehnungen nicht »ermessensfehlerhaft«. Politische Grundsätze einer Regierung sind aus Sicht des Gerichts Grund genug für ein Nein. Nur das Willkürverbot stelle eine Grenze dar, die hier aber nicht überschritten worden sei. Der Firmensprecher erklärte zu dem Verfahren: »Wir akzeptieren die Entscheidung – nun wissen wir, dass die Genehmigungswege korrekt sind.«

Firmen monieren mangelnde Planungssicherheit

Unter Rüstungsexperten ist nicht bekannt, dass vor Heckler & Koch schon einmal eine andere Waffenfirma in einem vergleichbaren Verfahren vor Gericht gezogen ist – der Entscheidung wird eine Signalwirkung für die ganze Rüstungsbranche beigemessen.

Vertretern der Branche ist es schon seit Langem ein Dorn im Auge, dass ihre Exportanträge in manche Staaten mal durchgewinkt und mal abgelehnt werden und dass sie die genauen Gründe für das Nein nicht erfahren. Nun weiß die Branche, dass daran nicht zu rütteln ist.

Aus Sicht von Branchenexperten ist die Genehmigungspraxis der Bundesregierung ein unkalkulierbarer Stolperstein für Rüstungsfirmen. »Die Unternehmen haben keine Planungssicherheit, weil alle vier Jahre die Bundesregierung wechselt und in puncto Ausfuhrkontrolle die Karten neu gemischt werden«, sagt der Regulierungsrechtler Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird.

beb/dpa

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