Drogerie-Pleite Schlecker-Familie blockiert Urteilsveröffentlichung
Anton Schlecker und seine Tochter Meike
Foto: Marijan Murat/ dpaDer einstige "Drogeriekönig" Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars versuchen, die Veröffentlichung des Strafurteils gegen sie durch das Landgericht Stuttgart zu verhindern. Die Verteidiger berufen sich nach SPIEGEL-Informationen unter anderem auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Familie und argumentieren außerdem, dass das Urteil gegen die Kinder noch nicht rechtskräftig sei. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Ein Sprecher des Landgerichts erklärte, man habe den Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. "Derzeit läuft das Anhörungsverfahren. Im Anschluss wird die Landgerichtsverwaltung das über 150 Seiten fassende Urteil darauf überprüfen, ob die geltend gemachten Einwände berechtigt sind und entsprechende Anonymisierungen vornehmen." Die Anwälte der Familie wollten sich nicht weiter zu dem Vorgang äußern. Laut Bundesverfassungsgericht gibt es eine "Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen".
Das Stuttgarter Landgericht hatte die Schlecker-Geschwister im November 2017 wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Während Anton Schlecker, dessen zweijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, das Urteil angenommen hat, haben seine Kinder Revision eingelegt, das Verfahren geht nun vor den Bundesgerichtshof.
Durch die Schlecker-Pleite im Jahr 2012 hatten rund 30.000 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren.