Irreführung der Aktionäre Tesla-Investoren verklagen Musk wegen Autopilot-Fehlschlägen

Eigentlich bräuchten seine Fahrzeuge gar keinen Fahrer mehr – so hat Tesla lange Zeit seinen Autopiloten beworben. Eine Gruppe von Aktionären fühlt sich hinters Licht geführt und will Tesla-Chef Musk zur Verantwortung ziehen.
Tesla-Crash in Laguna Beach in Kalifornien: Die Behörden gaben an, zum Unfallzeitpunkt sei der Autopilot aktiviert gewesen

Tesla-Crash in Laguna Beach in Kalifornien: Die Behörden gaben an, zum Unfallzeitpunkt sei der Autopilot aktiviert gewesen

Foto: Laguna Beach Police Department / REUTERS

Elon Musk macht gern Werbung mit vollmundigen Versprechungen über den Autopiloten seines Autobauers Tesla. Das Fahrassistenzsystem sei »wahrscheinlich besser« als ein menschlicher Fahrer, hat Musk schon mal gesagt. Vor Investoren gab er an, nach einem Softwareupdate sei es möglich, »zur Arbeit, zum Haus eines Freunds oder zum Supermarkt zu fahren, ohne das Lenkrad zu berühren«. In einem Video auf der Tesla-Webseite wiederum hieß es: »Die Person auf dem Fahrersitz ist nur aus rechtlichen Gründen dort. (...) Das Auto fährt selbst.«

Eine Gruppe von Tesla-Aktionären allerdings fühlt sich mit solchen und ähnlichen Slogans zum Tesla-Autopiloten getäuscht – und ziehen vor Gericht. Sie haben Klage gegen den Elektroautopionier und Unternehmenschef Elon Musk wegen Beschönigungen bei der Sicherheit und Effizienz der Autopilotfunktion eingereicht.

Mehrere tödliche Unfälle

Tesla habe über vier Jahre hinweg mit falschen und irreführenden Aussagen verheimlicht, dass die Technologie, die für mehrere tödliche Unfälle verantwortlich sein könnte, »ein ernsthaftes Unfall- und Verletzungsrisiko darstellt«, hieß es in der am Montag beim Bundesgericht in San Francisco eingereichten Sammelklage. Der Aktienkurs sei nach Unfällen im Zusammenhang mit dem Fahrassistenzsystem und Rückrufaktionen mehrfach gefallen. Finanzchef Zachary Kirkhorn und sein Vorgänger Deepak Ahuja sind ebenfalls Beklagte.

Es wird ein nicht näher bezifferter Schadensersatz für Tesla-Aktionäre für den Zeitraum vom 19. Februar 2019 bis zum 17. Februar 2023 gefordert. »Infolge der rechtswidrigen Handlungen und Unterlassungen der Beklagten und des drastischen Rückgangs des Marktwerts der Stammaktien des Unternehmens haben der Kläger und andere Mitglieder der Klägergemeinschaft erhebliche Verluste und Schäden erlitten«, hieß es in der Klageschrift weiter.

Tesla reagierte nicht sofort auf eine Anfrage von der Nachrichtenagentur Reuters mit der Bitte um eine Stellungnahme.

beb/Reuters

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