Insolventer Reiseveranstalter Bundesregierung will Thomas-Cook-Urlaubern finanziell helfen

Von der Thomas-Cook-Pleite betroffene Pauschalurlauber sollen mit Steuergeld entschädigt werden. Das Bundeskabinett hat beschlossen, für den Betrag einzuspringen, für den der zuständige Versicherer nicht aufkommt.
Thomas-Cook-Reisebüro im September in Berlin

Thomas-Cook-Reisebüro im September in Berlin

Foto: Sean Gallup / Getty Images

Die Bundesregierung will Pauschalurlaubern des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell helfen. "Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen", teilte die Bundesregierung nach einer Kabinettssitzung mit. Den Thomas-Cook-Kunden solle angeboten werden, die Differenz zu der Summe, die sie vom Versicherer Zurich "oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen".

"Es ist den Kundinnen und Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen", teilte die Regierung weiter mit. Dadurch sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Der Reisekonzern war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten. Die deutsche Thomas Cook stellte am 25. September den Insolvenzantrag. Während die durch die Pleite des Mutterkonzerns ebenfalls angeschlagene Fluggesellschaft Condor mit Staatsmillionen gerettet wird, muss der Reiseveranstalter ohne Staatskredit auskommen. Der Veranstalter sagte sämtliche Reisen ab, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt sind - und stellte den Betrieb ein.

Die Versicherungssumme, mit der die Kunden für diesen Fall abgesichert waren, reicht der Zurich zufolge jedoch nicht aus. Der Schaden wird deutlich über der versicherten Summe von 110 Millionen Euro liegen. Bisher liegen noch keine endgültigen Zahlen des Versicherers vor. Diese werden im Laufe der nächsten Tage erwartet.

Bund soll EU-Verbraucherrechte vernachlässigt haben

Im November hatte der Versicherer mitgeteilt, dass nach der Pleite des deutschen Reisekonzerns Thomas Cook Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Die Absage aller Thomas-Cook-Reisen nach dem Jahreswechsel werde die Forderungen aber weiter erhöhen, hieß es seinerzeit.

Die Bundesregierung kündigte ein "möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren" an. "Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren", hieß es. Sie werde Anfang 2020 "über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren".

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, lobte den Schritt. Es sei gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Pleite nicht im Regen stehen lassen wolle, twitterte Müller. Wichtig seien nun unbürokratische Auszahlungen und eine bessere zukünftige Absicherung von Pauschalreisen.

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Die FDP kritisierte dagegen die Finanzhilfe. Der stellvertretende FDP-Fraktionschef Michael Theurer sagte: "Dass nun der Steuerzahler einspringen soll, ist ein Schuldeingeständnis der Großen Koalition. Sie hat die EU-Gesetzgebung offenbar mangelhaft umgesetzt. (...) Es kann nicht angehen, dass Risiken verstaatlicht und Gewinne privatisiert werden."

Anders als Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter pleitegeht und die gebuchten Ferien ausfallen. Doch im Fall des Branchenriesen Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung. Denn in Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro gedeckelt.

Erste Anwälte werfen dem Gesetzgeber bereits vor, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichte Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters "vollumfänglichen Schutz" zu bieten. Das habe der deutsche Staat versäumt. Auch die Justizminister der Bundesländer hatten den Bund jüngst aufgefordert, eine Erhöhung der Deckelung zu prüfen.

apr/dpa
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