Oxford-Zahlung Middelhoff entgeht weiterem Strafverfahren

Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff
Foto: Guido Kirchner/ dpaThomas Middelhoff muss sich nicht mehr wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm ist das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Die Behörde hatte den ehemaligen Manager im Dezember 2014 nach einer Zahlung der Arcandor AG im Jahr 2009 an die Universität Oxford angeklagt. Die Überweisung von 800.000 Euro als Sponsoring soll Middelhoff eigenmächtig und ohne Wissen des Aufsichtsrats zwei Tage vor seinem Ausscheiden als Chef des Arcandor-Konzerns getätigt haben.
Das Unternehmen bekam dafür keine Gegenleistung. Middelhoff selbst saß zu dem Zeitpunkt in einem Gremium an der Uni.
Nach der Strafprozessordnung ist eine Einstellung möglich, wenn der Beschuldigte durch ein Urteil bereits ausreichend bestraft wurde. Der Oxford-Fall ist nach Meinung des OLG nur mit großem Aufwand im Detail zu klären. Diese beide Punkte zusammen seien für die Einstellung entscheidend, so das Gericht.

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Middelhoff verbüßt derzeit in Bielefeld eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und befindet sich im offenen Vollzug. Der Ex-Manager war zuvor vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung als Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor in einem anderen Verfahren verurteilt worden.