Ex-Manager in Haft Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Middelhoff-Entlassung ein

Aus einer vorzeitigen Haftentlassung von Thomas Middelhoff Ende November könnte doch nichts werden: Die Staatsanwaltschaft Bochum will offenbar, dass der Ex-Manager weiter in Haft bleibt.
Thomas Middelhoff (Archiv)

Thomas Middelhoff (Archiv)

Foto: Guido Kirchner/ picture alliance / dpa

Die Staatsanwaltschaft Bochum hat gegen die vorzeitige Haftentlassung von Thomas Middelhoff Ende November Beschwerde eingelegt. Das teilte das Landgericht Bielefeld mit.

Ob der wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilte frühere Top-Manager wie am Vortag verkündet nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommt, entscheidet jetzt das Oberlandesgericht in Hamm. Zuerst hatte die "Neue Westfälische" über die Beschwerde berichtet.

Zuvor kann allerdings auch noch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm die Beschwerde aus Bochum stoppen. Das Landgericht Bielefeld hatte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und angeordnet, Middelhoff am 26. November aus der Haft zu entlassen. Grund: eine positive Sozialprognose des Ex-Managers, der seit seinem Haftantritt als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld-Bethel arbeitet.

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Gefangene, die Ersttäter sind, sich während der Haftzeit nichts zuschulden kommen lassen und für die es eine gute Resozialisierungsprognose gibt, kommen in der Regel nach zwei Dritteln der Haft frei.

Middelhoff war im November 2014 vom Landgericht Essen wegen Untreue zulasten des ehemaligen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

brt/dpa
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