Untreuevorwurf Gericht stellt Strafprozess gegen Middelhoff ein

Der Prozess gegen den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wegen Anstiftung zur Untreue ist vorläufig eingestellt. Das teilte das Landgericht Essen am Mittwoch mit. Damit muss der ehemalige Top-Manager keine weitere Verurteilung wegen seines Verhaltens als Chef des damaligen Karstadt-Mutterkonzerns fürchten.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen eigenen Auslagen muss Middelhoff dagegen selbst zahlen. Denn der Tatverdacht sei nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht so weit entkräftet, dass es angemessen sei, diese Kosten der Staatskasse aufzubürden, sagte der Vorsitzende Richter Edgar Loch.
Auch die Verfahren gegen die mitangeklagten früheren Arcandor-Aufsichtsratsmitglieder sollen nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich eingestellt werden - teils gegen Geldauflagen, teils wegen geringer Schuld auch ohne irgendwelche Auflagen. Allerdings soll dies erst in den nächsten Wochen geschehen.
Middelhoff und seine Mitangeklagten stehen seit 13. Mai vor Gericht. Ursprünglich waren für den Prozess insgesamt 34 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember 2017 vorgesehen.
In dem Verfahren warf die Staatsanwaltschaft Middelhoff vor, die Aufsichtsräte des Unternehmens zur Untreue angestiftet zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatte noch wenige Monate vor der Pleite des Konzerns eine Erfolgsprämie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Strafverfolger hatte er keinen Anspruch auf das Geld. Sechs an der Entscheidung beteiligten Aufsichtsräten legte die Staatsanwaltschaft deshalb Untreue zur Last.
Middelhoff hat die Vorwürfe stets bestritten. Das Verfahren gegen ihn wurde nun nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung eingestellt. Er ermöglicht es, Verfahren zu beenden, wenn der Angeklagte schon wegen einer anderen Tat rechtskräftig verurteilt wurde und die zu erwartende weitere Strafe demgegenüber "nicht beträchtlich ins Gewicht fällt", so der Gesetzestext. Laut Gerichtssprecher ist eine solche Einstellung nicht mit einem Schuldeingeständnis verbunden.
Derzeit verbüßt Middelhoff bereits eine Strafe im offenen Vollzug und arbeitet tagsüber als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld. Er war 2014 vom Essener Landgericht unter anderem wegen Veruntreuung von Firmengeldern bei Arcandor zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vor gut einem Jahr trat er die Haft an. Einen Antrag auf Verkürzung dieser Strafe, den er zwischenzeitlich gestellt hatte, zog Middelhoff vor Kurzem zurück, um den neuen Prozess nicht zu belasten.