Entscheidung von EU-Behörde »Oktoberfest« ist jetzt eine geschützte Marke

Lebkuchenherzen auf dem Oktoberfest
Foto: Nikada / iStockphoto / Getty ImagesDie Original-Wiesn in München fällt auch dieses Jahr coronabedingt aus. Doch in Städten wie Berlin und Rostock sollen Oktoberfest-Kopien stattfinden. Allerdings müssen Veranstalter künftig genau überlegen, wie sie für solche Imitate werben. Denn nach fünfjähriger Prüfung durch die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) ist das »Oktoberfest« zur geschützten Marke geworden.
Das Amt mit Sitz im spanischen Alicante hat den Antrag der Münchner Stadtverwaltung genehmigt und die Marke nunmehr mit dem Status »registriert« auf ihrer Website veröffentlicht. Der Markenschutz gilt zunächst bis 2026.
Die Münchner Stadtverwaltung will damit Oktoberfest-Profiteuren vorbeugen, die die Bekanntheit der Wiesn ausnutzen wollen, ohne dass die bayerische Landeshauptstadt etwas davon hätte.
Geschützt ist der Begriff nunmehr für 22 »Produktklassen« von Seife über Kreditkarten bis zum Uniformverleih, inklusive Tourismuswerbung.
Der Schutz der Marke Oktoberfest bedeutet nicht, dass Oktoberfest-Imitate von Brasilien über Malaysia bis in die USA grundsätzlich nicht mehr stattfinden könnten. Die Stadt München hat aber nun eine Möglichkeit, unliebsame Oktoberfest-Abklatsche zu verhindern.
»Mir geht's um die Frage: Will man mit München Kasse machen, und schadet das München?«, sagte der Münchner Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU). »Für mich ist die große Linie wichtig. Wenn es heißt, das Oktoberfest zieht jetzt nach Dubai, dann ist das übergriffig. Das geht nicht, dagegen gehen wir vor.«
Anders gelagert sind für den CSU-Politiker die vielen kleinen »Oktoberfeste« rund um den Globus, von denen nach Baumgärtners Einschätzung München sogar profitiert. Als Beispiel nannte er die USA: »Das Oktoberfest in Cincinnati hat niemals versucht, München zu kopieren, das ist eher unter der Kategorie Werbung zu sehen.«
Streit über Dubai-Wiesn landete vor Gericht
Ärger in München ausgelöst hatte vor allem der Plan einiger Geschäftsleute, in Dubai ein Ersatz-Oktoberfest in großem Maßstab aufzuziehen. Die Stadt München war deshalb vor Gericht gezogen und hatte dort Recht bekommen. Die Richter untersagten den Veranstaltern unter anderem, mit der Formulierung »Oktoberfest goes Dubai« sowie mit einer zugehörigen Abbildung zu werben.
Das Gericht sah eine Irreführung von Verbrauchern sowie eine unlautere Rufausbeutung. Der Slogan könne so verstanden werden, dass das Münchner Oktoberfest nach Dubai verlegt werde oder ausweiche, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der gute Ruf des Oktoberfests werde damit in unzulässiger Weise auf die Veranstaltung in Dubai übertragen.
Ob und wann eine Wüsten-Wiesn überhaupt stattfindet, ist unklar. Im Juli meldete die »Bild«-Zeitung, die ursprünglich ab 7. Oktober geplante Veranstaltung werde wegen der Ausbreitung der Coronapandemie in den Vereinigten Arabischen Emiraten verschoben.
Die Veranstalter hatten das Dubai-Oktoberfest parallel zur Weltausstellung Expo geplant. Diese soll auch weiterhin wie geplant von Oktober bis März 2022 in Dubai stattfinden.