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Trassennutzung Bahn drohen Rückzahlungen im dreistelligen Millionbereich

Die Deutsche Bahn kassiert für die Nutzung ihrer Trassen und Stationen jährlich Milliarden. Einen Teil davon wird sie möglicherweise zurückzahlen müssen: Nahverkehrsverbünde und private Eisenbahnen werfen dem Unternehmen vor, überzogene Preise verlangt zu haben.
Bahntrassen: Nahverkehrsverbünde und private Unternehmen fordern Nutzungsgebühren zurück

Bahntrassen: Nahverkehrsverbünde und private Unternehmen fordern Nutzungsgebühren zurück

Foto: A3471 Boris Roessler/ picture alliance / dpa

Berlin - Die Deutsche Bahn muss möglicherweise einen dreistelligen Millionenbetrag an Nahverkehrsverbünde und private Eisenbahnen zurückzahlen. Die zuständigen Länder fordern laut einem Zeitungsbericht derzeit mehr als 200 Millionen Euro zurück, die sie für die Nutzung von Trassen und Stationen des Unternehmens aus ihrer Sicht zu viel bezahlt haben. Die Infrastrukturgebühren sollen überhöht gewesen sein, berichtet das Bielefelder "Westfalen-Blatt" .

Da die Deutsche Bahn die Rückzahlungen verweigere, seien vier Klagen eingereicht worden, so die Zeitung weiter. Ein Sprecher der Bahn bestätigte der dpa, dass ein solches Verfahren beim Landgericht Frankfurt anhängig sei. Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte er sich dazu aber nicht weiter äußern. Laut "Westfalen-Blatt" sollen im Dezember, Februar und März erste Gerichtsverhandlungen stattfinden.

Nach Informationen des Blattes nimmt die Bahn jährlich rund drei Milliarden Euro an Trassenpreisen und mehr als 600 Millionen Euro für die Nutzung der Stationen ein. Wegen der drohenden Forderungen wolle das Unternehmen nun Rückstellungen bilden. Das Geld fehle dann womöglich bei Investitionen in das Schienennetz, hieß es in dem Bericht.

Bei dem Streit geht es um die sogenannten Regionalfaktoren, die die Bahn seit 2003 erhoben hatte. Die Regelung sah vor, dass für Nebenstrecken höhere Trassenentgelte gezahlt werden müssen als für Strecken in Ballungsräumen. Unwirtschaftliche regionale Strecken sollten so weiter betrieben werden können. 2012 wurden diese Zuschläge komplett abgeschafft, die Netzagentur kritisierte damals die Festlegung der Preise als willkürlich und diskriminierend.

irb/dpa
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