Taxi-App Gericht verhängt erstes Verbot gegen Uber-Fahrer

Handy-App Uber Pop: Neuer Rechtsstreit
Foto: Adam Berry/ Getty ImagesHamburg - Erst klagte der Taxiverband gegen Uber, nun bekommen auch einzelne Fahrer der Beförderungs-App rechtliche Probleme: Das Landgericht Frankfurt hat nach Informationen von SPIEGEL ONLINE eine einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer erlassen.
Dem Mann werde "untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst Uber Pop anzunehmen", ohne im Besitz einer Genehmigung zur Personenbeförderung zu sein, heißt es in einem Beschluss des Gerichts vom 8. September. Sollte der Mann gegen das Fahrverbot verstoßen, drohe ihm ein "Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro".
Eingereicht hatte die Klage der Frankfurter Taxiunternehmer Sven Adler, der auch Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist. Ein Bekannter von ihm habe eine Testfahrt bei dem Uber-Fahrer durchgeführt und ihm danach Belege dafür zur Verfügung gestellt, sagt Adler SPIEGEL ONLINE. "Ich sehe Ubers Angebot als rechtswidrig an. Es ist mir ein persönliches Anliegen dagegen vorzugehen."
Uber vermittelt mittels einer App Privatpersonen als Fahrer, für die Kunden kosten die Fahrten teils nur halb so viel wie mit dem Taxi. Möglich ist das, da die Fahrer auf eigene Rechnung arbeiten, in vielen Ländern ohne Versicherungsschutz, und die für Taxifahrer üblichen Lizenzen und entsprechenden Gebühren sparen. Ubers Expansionsmodell sieht vor, erst in neuen Städten zu starten und sich dann um rechtliche Details zu kümmern.
Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt ein Uber verboten, seinen Dienst in Deutschland anzubieten. Die mündliche Verhandlung zu Ubers Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung findet am 16. September im Frankfurter Landgericht statt.
Uber ist nach eigenen Angaben in mehr als 200 Metropolen aktiv, unter anderem in Paris, Brüssel und Barcelona und rund 50 amerikanischen Städten. In Deutschland gibt es den Dienst bislang in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf, sieben weitere Städte sollen bald folgen.