Umstrittene Entlassung Behinderte verliert wegen Teewurst ihren Job

Schon wieder beschäftigt eine Kündigung wegen eines Bagatellschadens ein deutsches Gericht: In Hannover klagt eine Pflegehelferin, die gefeuert wurde, weil sie verbotenerweise vom Wurstaufschnitt der Heimbewohner naschte.

Hannover - Die Caritas Seniorendienste Hannover haben eine schwerbehinderte Pflegehelferin entlassen, weil sie eine Portion Teewurst aus der Heimküche gegessen hat. Die Körperbehinderte werde gegen ihre fristlose Kündigung klagen, teilte das Arbeitsgericht Hannover am Donnerstag mit. Der Wohlfahrtsverband Caritas organisiert die soziale Arbeit der katholischen Kirche in Deutschland.

Die Pflegehelferin habe die Wurst gegessen, obwohl die Caritas verboten habe, dass das Personal sich in der Küche des Heimes selber bedient. Der Vorwurf an sich sei unstrittig, erklärte der Anwalt des Heimbetreibers. Obwohl die Wurst nur einen geringen Wert habe, sei das Verhalten der Pflegerin nicht akzeptabel. Auch Bewohner der Senioreneinrichtung hätten beobachten können, dass die Frau sich bei den eigentlich für die Bewohner bestimmten Lebensmitteln bediente. Das Gericht verhandelt am 1. Dezember über den Fall.

Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden.

can/dpa

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