Verbraucherschützer Verunsicherung von Reisenden nach Unister-Pleite wächst

Mitten in der Urlaubssaison wächst bei Unister-Kunden die Sorge. Sie hatten Reisen über Portale der insolventen Internetfirma gebucht. In mindestens einem Fall wurde das Geld nicht an das Hotel weitergeleitet.
Unister-Firmenschild

Unister-Firmenschild

Foto: Jan Woitas/ dpa

Nach der Insolvenz des Internetunternehmens Unister häufen sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen die Anfragen besorgter Urlauber. Es gebe zunehmend verunsicherte Kunden, die über ein Unister-Portal Reisen gebucht hätten, teilte die Verbraucherzentrale mit.

"Konkret geht es um Fälle, bei denen das Geld durch ein Unister-Unternehmen eingezogen wird", sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale. Viele Verbraucher seien wegen der Insolvenz verunsichert, ob das Geld auch ordnungsgemäß an Hotels und Reiseveranstalter weitergeleitet werde.

Die Sorgen der Urlauber sind nicht unberechtigt. Der Verbraucherzentrale liegt demnach ein Fall vor, in dem eine an die Unister-Tochter Urlaubstours geleistete Zahlung nicht an das Hotel weitergeleitet wurde. Eine Frau hatte einen zweiwöchigen Pauschalurlaub auf Kreta über den Reiseveranstalter gebucht. Bei ihrer Ankunft sollte sie allerdings 2900 Euro zahlen, weil das Hotel den bereits gezahlten Betrag offenbar nicht erhalten hatte.

Ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther sagte, dass es sich dabei um einen Einzelfall handele. Grundsätzlich könnten aber Reisen, die über Urlaubstours gebucht werden, auch durchgeführt werden. Die vorgeschriebene Kundengeldabsicherung übernehme die Generali Versicherung.

Der Unister-Konzern, der über 40 Internetportale betreibt, hatte nach dem Tod von Firmenchef Thomas Wagner Insolvenz angemeldet. Der 38-Jährige war bei einem Flugzeugabsturz ums Leben gekommen. Mehrere Tochterfirmen rutschten danach ebenfalls in die Insolvenz. (Was die Unister-Insolvenz für Fluege.de-Kunden bedeutet, lesen Sie hier.)

Seit diesem Montag können Kaufinteressenten für Teile von Unister die Bücher der Firma prüfen. Als wertvollster Teil der Insolvenzmasse gilt der Pauschalreisebereich, zu dem unter anderem das Portal Ab-in-den-Urlaub.de gehört.

asa/dpa/AFP
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