Urteil in Paris Börsenzocker Kerviel soll Milliarden zurückzahlen

Urteil in Paris: Börsenzocker Kerviel soll Milliarden zurückzahlen
Foto: JOEL SAGET/ AFPParis - Die französischen Richter haben den Milliardenzocker schuldig gesprochen: Sie verurteilten Jérôme Kerviel am Dienstag zu fünf Jahren Haft - wegen seiner Rolle in einem milliardenschweren Spekulationsskandal bei der französischen Großbank Société Générale. Zwei Jahre der Strafe setzten die Richter auf Bewährung aus.
Das Gericht befand Kerviel in allen drei Anklagepunkten für schuldig: Computermissbrauch, Veruntreuung und Fälschung. Zudem ordnete das Gericht an, dass Kerviel seinem früheren Arbeitgeber den entstandenen Handelsverlust in Höhe von 4,9 Milliarden Euro erstatten muss. Nach Ansicht des Gerichts wusste Kerviel genau, was er tat und versuchte seine Taten zu vertuschen.
Vor Gericht sagte er, als Informatikberater verdiene er derzeit um die 2300 Euro monatlich. Um die gesamte Summe zurückzuzahlen, müsste er mindestens 177.000 Jahre arbeiten, errechnete eine französische Zeitung.
wurde mit seinen Milliardengeschäften zum Inbegriff der Gier seiner Zunft. Eine sagenhafte Summe von bis zu 50 Milliarden Euro soll er eigenmächtig in waghalsige Investments gesteckt haben. Das eigentliche Limit seines Teams lag bei 125 Millionen. Die nötigen Absicherungsgeschäfte täuschte Kerviel nur vor.
Beim Strafmaß folgten die Richter nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte fünf Jahre Haft gefordert, davon ein Jahr auf Bewährung. Kerviels Verteidiger wollten dagegen nur einen einzigen Anklagepunkt - die Manipulation von Computerdaten - anerkennen. Davon abgesehen sei Kerviel nicht schuldig, sagten sie. Weil damals niemand so genau wissen wollte, was er trieb. So lange unterm Strich nur schwindelerregende Zahlen standen.
Kerviels Anwalt will in Berufung gehen
Der Vorsitzende Richter Dominique Pauthe folgte diesen Argumenten nicht: "Die von der Verteidigung vorgelegten Elemente lassen nicht darauf schließen, dass die die betrügerischen Handlungen von Jérôme Kerviel kannte", sagte er in seiner Urteilsbegründung.
Der Richter gestand dem Angeklagten jedoch zu, dass er das Schweigen seiner Vorgesetzten als Ermutigung gedeutet habe, weiterzumachen. Es habe bei den Kontrollen in der Bank durchaus Lücken gegeben. Kerviel sei mit der Zeit immer nervöser geworden, sagte der Richter. Er erwähnte eine Chat-Nachricht an einen Arbeitskollegen, in der Kerviel spekulierte, dass er wohl bald im Knast landen werde. Zugleich warf der Richter Kerviel vor, sich während des Prozesses als Opfer des Systems dargestellt zu haben.
Kerviels Anwalt Olivier Metzner kündigte an, in Berufung zu gehen. Er nannte das Urteil "unvernünftig und nicht akzeptabel". "Selbstverständlich werden wir in Berufung gehen, da das Strafmaß völlig übertrieben ist", erklärte er.