Vernehmung von Middelhoff Arcandor-Prozess steuert auf Vergleich zu

Middelhoff (l) mit seinem Anwalt
Foto: Bernd Thissen/ dpaIm Arcandor-Prozess zwischen dem Insolvenzverwalter des 2009 pleitegegangen Handelskonzerns sowie ehemaligen Vorstandsmitgliedern und zwei Aufsichtsräten zeichnet sich eine Einigung ab.
Nach der Vernehmung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Middelhoff als Zeugen schlug das Oberlandesgericht zunächst einen Teilvergleich vor.
Daraufhin signalisierten sowohl die Anwälte des Insolvenzverwalters als auch die Vertreter der Beklagten sogar Interesse an einem Vergleichsvorschlag, um das gesamte Verfahren zu beenden. Den will der Vorsitzende Richter Rüdiger Hütte jetzt noch in diesem Jahr vorlegen.
Der Insolvenzverwalter wirft dem ehemaligen Vorstand und Teilen des Aufsichtsrats Boni- und Abfindungszahlungen vor, als das Unternehmen bereits längst in Schieflage geraten war.
Middelhoff nimmt Stellung zu Flügen
Das Landgericht Essen hatte deshalb 2013 die Beklagten zu Zahlungen verurteilt. In der ersten Instanz wurde der ehemalige Bertelsmann-Chef zur Rückzahlung von rund 3,4 Millionen Euro verurteilt.
Umstritten ist, ob der ehemalige Manager private Termine mit dienstlichen verquickte. Er bestreitet das. Als Zeuge musste Middelhoff zu einer langen Liste von Flügen Stellung beziehen.
Unter anderem wegen der Abrechnung privater Flugkosten zulasten des Arcandor-Konzerns war Middelhoff im November 2014 in einem Untreue-Prozess zu drei Jahren Haft verurteilt worden, die der frühere Manager zurzeit im offenen Vollzug absitzt. Ausdrücklich wies das Gericht in Hamm daraufhin, dass es in dem Zivilstreit um andere Bewertungskriterien gehe.