Keine Ermittlungen gegen Winterkorn Staatsanwaltschaft bedauert Panne
Mit der Pressemitteilung waren die Beamten nur allzu schnell zur Stelle. Den Fehler versuchten sie dann jedoch zunächst heimlich zu korrigieren. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig breit gestreut von einem Ermittlungsverfahren gegen VW-Chef Martin Winterkorn berichtet. Zwei Tage später war dann nur noch von "Ermittlungen gegen Unbekannt" die Rede - aber ohne großen Verteiler. Nachdem einige Redaktionen das Thema aufgegriffen hatten, reagierte die Behörde nun mit einer Stellungnahme. Man bedaure die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen hätten.
Nach dem Eingang von mehreren Anzeigen im Zusammenhang mit der Abgasaffäre sei ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Verantwortlichkeiten bei Volkswagen zu klären seien. Ein Anfangsverdacht sei Voraussetzung für die Einleitung eines - auf eine konkrete Person bezogenen - Ermittlungsverfahrens. Gegen Winterkorn bestehe jedoch kein Anfangsverdacht.
Die Staatsanwaltschaft sieht die "Quelle des Missverständnisses" in der Vorgabe der Aktenordnung. Danach wird nach dem Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person eine Akte angelegt. "Dementsprechend war ein Vorgang bzgl. Prof. Dr. Winterkorn anzulegen", heißt es in der Mitteilung.
"Die Aktenordnung unterscheidet aber nicht zwischen einem so eingetragenen Ermittlungsverfahren, einem sogenannten Vorermittlungsverfahren, und dem nach Bejahung eines Anfangsverdachts eingeleiteten formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person", heißt es in der Stellungnahme.
In der ersten Pressemitteilung sei fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Winterkornberichtet worden. Herr Winterkorn werde in dem Verfahren jedoch nicht als Beschuldigter geführt.
Warum in der ersten Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft jedoch überhaupt bekanntgegeben wurde, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Winterkorn laufe, erklärte die Pressestelle nicht.