Streit um Sonderprüfer Verfassungsgericht lehnt VW-Einspruch ab

Volkswagenwerk in Wolfsburg
Foto: VolkswagenVolkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht zunächst mit dem Versuch abgeblitzt, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag des Autokonzerns ab.
Der Volkswagen-Konzern will verhindern, dass ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter Sonderprüfer die Affäre untersucht und hatte darum das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Dies lehnte das Gericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei. VW habe unter anderem die "Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt", heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig.
Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte dem Einsatz eines Sonderprüfers in November stattgegeben.