Vulkanasche Airlines klagen wegen Luftraumsperrung

Passagiere am Flughafen Berlin Schönefeld: Flugstopp war unnötig
Foto: JOHANNES EISELE/ AFPDarmstadt - Die Aschewolke, die im Mai für Chaos im Flugverkehr sorgte, beschäftigt nun auch die Justiz: Die Airlines Air Berlin und Condor haben gegen die Flugsicherung DFS geklagt. Diese hatte nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Grímsvötn in Deutschland Flugverbote verhängt. "Wir wollen mit der Klage prüfen, ob die Flugbeschränkungen rechtmäßig waren", sagte ein Sprecher von Air Berlin am Mittwoch. Die Klageschrift sei vergangene Woche beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht worden.
Um Schadenersatzforderungen geht es dem Unternehmen zufolge zunächst nicht. Der Sprecher betonte, dass die Flugsicherung das Verbot nicht selbstständig ausgesprochen habe, sondern auf Anweisung des Bundesverkehrministeriums, dem die DFS unterstellt ist.
Die Lufthansa, die wegen des Flugverbots 150 Flüge streichen musste, gibt sich zurückhaltender. Sie prüft nach Aussagen einer Sprecherin lediglich die Sachlage.
Nach dem Ausbruch des isländischen Grímsvötn waren Ende Mai wegen der nach Europa driftenden Aschewolke mehrere Flughäfen geschlossen worden. In Hamburg, Bremen und Berlin konnten Flugzeuge zeitweilig nicht starten und landen. Die Flugverbote gründeten auf Wetterdaten über den Wind und auf Informationen über die Aschemenge, die der Vulkan angeblich gespuckt hatte. Doch bereits während des Flugverbots hatten erste
Messungen ergeben, dass die Aschewolke wohl keine Gefahr für Flugzeuge darstellte. Das Bundesverkehrsministerium hingegen verteidigte seinen Krisenplan: "Sicherheit geht vor, wir wollten mit dem Flugverbot jedes Risiko vermeiden", sagte ein Ministeriumssprecher.