Anlegerprozess in Braunschweig Volkswagens Kampf gegen die Kleinaktionäre

Die VW-Abgasaffäre wird von heute an in Braunschweig vor Gericht verhandelt. Etwa 2000 Aktionäre klagen gegen den Konzern und fordern milliardenschwere Entschädigungen. Der Überblick.
VW-Fahrzeuge

VW-Fahrzeuge

Foto: Silas Stein / dpa

An diesem Montag beginnt in Braunschweig ein Mammutprozess gegen den VW-Konzern: Etwa 2000 Aktionäre verlangen 9,5 Milliarden Euro Entschädigung für Kursverluste, die sie im Zuge der Abgasaffäre um manipulierte Dieselmotoren erlitten haben. Worum geht es? Und wer hat welche Argumente? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Worum geht es im Prozess?

Ungefähr 2000 Aktionäre klagen, weil sie ihrer Meinung nach zu spät vom Volkswagen-Konzern über drohende Strafen in den USA informiert wurden. Am 18. September 2015, einem Freitag, legten die US-Umweltbehörden den Abgasskandal offen: Mehr als eine halbe Million VW-Dieselfahrzeuge in den USA enthielten illegale Abschalteinrichtungen. Am Montag drauf brach daraufhin die VW-Aktie um etwa 20 Prozent ein, der Konzern verlor an nur einem Tag etwa 15 Milliarden Euro seines Börsenwerts. Erst am Tag später, dem 22. September 2015, veröffentlichte VW dann eine Pflichtmitteilung, die das Ausmaß der Affäre und die damit verbundenen Milliardenrisiken offenbarte. Der Anlegerprozess ist nur eine von mehreren juristischen Auseinandersetzungen, in denen VW im Dieselskandal kämpfen muss.

Was passiert zum Prozessauftakt?

Um 10 Uhr startet der erste Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Im Kongresssaal der Stadthalle Braunschweig treffen mindestens ein Dutzend Anwälte, vier Richter, gut 50 Journalisten und schätzungsweise 100 Zuschauer aufeinander. Zunächst wird das Gericht mitteilen, wie der weitere Fahrplan des Verfahrens aussieht, also wo die inhaltlichen Schwerpunkte liegen, welche Beweise vorgelegt werden müssen - und ob womöglich prominente Zeugen wie Ex-VW-Chef Martin Winterkorn geladen werden.

Was haben die Kläger in der Hand?

Laut Klägeranwalt Andreas Tilp hätte der VW-Konzern schon vor gut zehn Jahren zugeben müssen, dass er die Abgasgrenzwerte in den USA nicht legal einhalten konnte. Denn um das Jahr 2008 sei erstmals eine Betrugssoftware eingesetzt worden. Tilp beruft sich auf das weitreichende Geständnis des VW-Konzerns in den USA. Seine Logik: Je früher VW den Betrug zugegeben hätte, desto früher wäre auch der Aktienkurs gesunken - und desto geringer wären die späteren Verluste seiner Mandanten ausgefallen. Tatsächlich finden sich in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Braunschweig, wie der SPIEGEL mehrfach berichtet hat, etliche Aussagen und E-Mails, die nahelegen, dass VW-Manager schon lange vor dem 18. September 2015 über den drohenden Ärger mit den US-Behörden informiert waren.

Wie verteidigt sich VW?

Volkswagen behauptet weiterhin, der Konzern habe seine Aktionäre rechtzeitig informiert. Aus Sicht der VW-Juristen hat die Vorstandsetage erst im September 2015 von Gesetzesverstößen in den USA erfahren. Und selbst da seien die Topmanager noch nicht davon ausgegangen, eine milliardenschwere Strafe zahlen zu müssen. Erst am 22. September 2015, dem Tag der Pflichtmitteilung, sei das volle Ausmaß der Probleme absehbar gewesen. Bemerkenswert: Der VW-Konzern macht für die Eskalation der Dieselaffäre nicht nur das eigene Fehlverhalten, sondern auch die Härte von Umweltaufsicht und Justiz verantwortlich. Die US-Behörden hätten in vergleichbaren Fällen deutlich geringere Strafen verhängt, argumentiert VW.

Wer hat die besseren Chancen?

Beim Prozess in Braunschweig handelt es sich um ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren. Musterklägerin ist die Fondsgesellschaft Deka Investment, die den Sparkassen gehört und deren Fall verhandelt wird. Hat die Deka Erfolg, können die anderen Kläger ebenfalls ihre Ansprüche geltend machen. Sowohl VW als auch die Kläger geben sich optimistisch. Beide Seiten räumen aber ein, dass der Prozess wohl viele Monate, vielleicht sogar Jahre dauern und viele Ungewissheiten bringen wird.

Klägeranwalt Tilp vermutet, dass der Unterlegene auf jeden Fall Rechtsbeschwerde einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen wird. VW sieht für sich ein rechnerisches Risiko von 3,4 Milliarden Euro. Für diese Summe hat der Konzern sogenannte Eventualverbindlichkeiten verbucht, also möglicherweise anfallende Kosten. Das ist ein Hinweis darauf, dass sich der Konzern seiner Sache vielleicht doch nicht ganz so sicher ist, wie er nach außen beteuert.

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