Gegen Volkswagen, BMW, Daimler Millionenbußgeld wegen Preisabsprachen

Logos von VW, BMW und Daimler: Zweimal im Jahr mit Stahlherstellern getroffen
Foto: Monika Skolimowska/ dpaGegen BMW, Daimler und Volkswagen hat das Bundeskartellamt Bußgeld in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro verhängt. Die Autohersteller hätten sich beim Einkauf von Stahl wettbewerbswidrig verhalten und illegal Preise abgesprochen, teilte die Behörde in Bonn mit. Den beteiligten Stahlproduzenten hatte das Kartellamt bereits im vergangenen Jahr 205 Millionen Euro Strafzahlungen auferlegt.
Von 2004 bis 2013 hätten sich die Unternehmen "zweimal im Jahr mit Stahlherstellern, Schmieden und großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht", teilte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, mit. "Soweit in der Folge der Gespräche hierüber nicht mehr individuell mit den Lieferanten verhandelt wurde, wurde der Wettbewerb untereinander in Bezug auf diese Preisbestandteile ausgeschaltet."
Stahl für Lenkstangen, Nockenwellen, Zahnräder
Zuschläge für Schrott und Legierungen machten neben dem Basispreis einen wesentlichen Teil der Einkaufspreise aus - sie machten im konkreten Fall und im Tatzeitraum rund ein Drittel des Endpreises aus, teilte die Behörde mit.
Mit den Kartellvorwürfen gegen fünf Autohersteller wegen der Diesel-Abgasreinigung hatten die Stahl-Ermittlungen nichts zu tun.
Anders als die Basispreise wurden die Zuschläge traditionell nicht verhandelt, sondern nach feststehenden, branchenweit einheitlichen Formeln berechnet. 2003 und 2004 änderten die Hersteller die Berechnung der Zuschläge. Fortan trafen sich Auto- und Stahlhersteller sowie Schmiede auch regelmäßig im Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung und einigten sich dort auf eigene Regelungen zu den Preisen.
Die Automobilhersteller verbauen bei der Produktion viele Teile aus Langstahl, unter anderem Kurbelwellen, Pleuel, Nockenwellen, Zahnräder und Lenkstangen. Der durch die Absprachen verursachte Schaden dürfte sich für die Autokäufer dennoch in Grenzen halten. Der Anteil der Einkaufskosten für Langstahl an den Gesamtkosten eines Autos liegt bei weniger als einem Prozent.
Die Unternehmen hätten den Sachverhalt eingeräumt und kooperiert, teilte das Kartellamt mit - und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Das verhängte Bußgeld ist trotzdem noch nicht rechtskräftig. Die Konzerne können Einspruch einlegen, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
Ursprünglich hatte die Behörde auch Autozulieferer im Visier, darunter Bosch. Diese Ermittlungen wurden laut Mitteilung "aus Ermessensgründen" eingestellt.