Aus für Windparkfinanzierer Prokon meldet Insolvenz an

Windräder in Bayern: Aus für den Windparkfinanzierer Prokon
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ dpaHamburg - Jetzt also doch: Der Windparkbetreiber Prokon hat mitgeteilt, dass er beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz angemeldet hat. Das Gericht bestellte am Mittwoch den Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin zum Insolvenzverwalter für die Prokon Regenerative Energien GmbH. Das Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens sei "die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens", sagte Penzlin. Der Geschäftsbetrieb von Prokon werde zunächst "in vollem Umfang fortgeführt".
Löhne und Gehälter können laut Penzlin bis einschließlich April 2014 über Insolvenzgeld vorfinanziert werden. Rückzahlungen von Genussscheinkapital oder Zinsen seien derzeit nicht möglich. Forderungen könnten erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren später eröffnet werden sollte.
"Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden", schreibt Prokon in einer auf der Internetseite veröffentlichten Mitteilung an die "lieben Genussrechtsinhaber". Der Antrag müsse zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen werde.
Ein seinen Anlegern gestelltes Ultimatum des Unternehmens, ihr Geld nicht abzuziehen, war am Montag ohne Erfolg abgelaufen. Prokon hatte vor allem bei Kleinanlegern 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt, 95 Prozent von ihnen hätten eine Erklärung abgeben müssen, nach der sie ihre Genussrechte zunächst behalten und nicht kündigen würden. Ihr Geld dürfte mit der Insolvenz jetzt weitgehend verloren sein.
Zum Ultimatum hatten lediglich 52 Prozent die von Prokon erhoffte Treueerklärung abgegeben. Das Unternehmen ist fast vollständig durch Genusskapital finanziert. Nachdem es in eine Liquiditätsklemme geraten ist, kann es gegenwärtig weder die Zinsen auf die Genussrechte noch gekündigte Papiere auszahlen. Vor zwei Wochen hatte der Windparkfinanzierer seine Anleger überraschend vor einer drohenden Insolvenz Ende Januar gewarnt, sollten sie ihr Kapital abziehen.
Sieg vor Gericht
Vor Gericht hatte Firmengründer Carsten Rodbertus am Mittwoch noch einen Sieg errungen: Das Landgericht Itzehoe wies den Antrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Verbraucherschützer hatten Rodbertus vorgeworfen, die Anleger mit dem Schreiben erpresst zu haben. Das Gericht fand daran allerdings nichts auszusetzen. Es sei zulässig, den Anlegern "mit deutlichen Worten vor Augen zu führen, dass das plötzliche Abziehen von Genussrechtskapital in größerem Umfang drastische, ja existenzbedrohende Folgen für die Gesellschaft haben kann, an der alle Genussrechtsinhaber beteiligt sind".
Rodbertus hatte Prokon 1995 gegründet. Das Unternehmen im schleswig-holsteinischen Itzehoe mit insgesamt 1300 Mitarbeitern ist ein wichtiger Finanzierer von Windparks, investiert aber auch in Bioenergie. Es hatte mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent geworben und vielfach bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Das Unternehmen kann nach eigenen Angaben derzeit keinerlei Rück- oder Zinszahlungen leisten.