Risiko "genereller Marktverunsicherung" Finanzaufsicht verbietet Spekulationen auf fallende Wirecard-Kurse

Die Finanzaufsicht BaFin verbietet neue Leerverkäufe von Wirecard-Aktien. Der Kurs des Dax-Konzerns hatte zuvor mehrfach drastisch an Wert verloren.
Wirecard-Kreditkarte (Archiv)

Wirecard-Kreditkarte (Archiv)

Foto: Sven Hoppe/ picture alliance/dpa

Die Finanzaufsicht BaFin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard   untersagt. Ab sofort sei es zwei Monate lang verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde mit.

Die im Leitindex Dax enthaltene Wirecard-Aktie hatte in den vergangenen Tagen nach einer rasanten Talfahrt rund 40 Prozent ihrer Marktkapitalisierung eingebüßt. Derart große Kursschwankungen sind bei Dax-Konzernen sehr ungewöhnlich. "In der derzeitigen Situation besteht das Risiko, dass die Verunsicherung des Marktes zunimmt und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweitet", schrieb die BaFin.

Auslöser der jüngsten Verkaufswelle bei Wirecard sind Berichte der "Financial Times" über mögliche Bilanzmanipulationenin der Wirecard-Niederlassung in Singapur. Der Finanzkonzern weist die Vorwürfe als haltlos zurück und kündigte rechtliche Schritte gegen die Zeitung an. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vorwürfe gegen Wirecard, denen Aktienkurseinbrüche und Ermittlungen wegen Marktmanipulation folgten.

Sammelklagen gegen Wirecard eingereicht

Wirecard war nach Angaben der BaFin in den Jahren 2008 und 2016 auch Ziel von sogenannten "Short"-Attacken, bei denen Leerverkäufer durch das Eingehen entsprechender Positionen profitiert haben - diese hätten auch zu Kursrückgängen geführt.

Als Leerverkäufer, im Börsenjargon auch englisch "Short-Seller", werden Spekulanten bezeichnet, die mit fallenden Kursen Geld verdienen wollen. Dafür leihen sie sich bei Aktionären gegen Gebühr Aktienpakete und verkaufen diese am Markt. Sinkt der Aktienkurs, können sie die Papiere günstiger zurückkaufen, um sie dem Eigentümer zum festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben.

Selbst wenn sich mit dem Verbot der Leerverkäufe der Aktienkurs von Wirecard nun stabilisieren sollte, muss der Zahlungsdienstleister nach den Berichten jedoch mit Gerichtsprozessen in den USA rechnen. Mehrere US-Kanzleien haben in den vergangenen Tagen von Kursverlusten betroffene Anleger dazu aufgerufen, sich Sammelklagen anzuschließen. Die ersten Sammelklagen wegen angeblicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze wurden bereits eingereicht.

apr/dpa/Reuters
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