Urteil Fleischgroßhändler darf "Schweini" nicht verwursten
München - Nun muss der Großhändler die von ihm eingetragene Marke "Schweini" beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I von heute hervor. Der Fleischhändler hätte seine Marke nur mit Zustimmung des FC-Bayern-Stars anpreisen dürfen, erklärte das Gericht.
Geklagt hatte der Fußballspieler, nachdem der Händler in seinem Augsburger Betrieb unter der Bezeichnung "Schweini" Grillwürste vertreiben wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 4 HK O 12806/06)
wal/dpa-AFX