Urteil gegen KiK Gericht stoppt Niedriglohn bei Textildiscounter

"Was Sie da machen, geht so nicht": Das Arbeitsgericht Dortmund findet 5,20 Euro Stundenlohn sittenwidrig - und verdonnert KiK dazu, den Verdienst einer Verkäuferin um 58 Prozent anzuheben. Es ist schon das zweite Urteil dieser Art, der Textildiscounter gerät weiter in die Defensive.

Dortmund - Gerade mal 5,20 Euro zahlte KiK einer Verkäuferin aus Mülheim an der Ruhr. Die verklagte den Textildiscounter dafür - und bekam Recht: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes Dortmund muss KiK den Stundenlohn der Teilzeit-Angestellten nun um rund drei Euro anheben. Angemessen seien mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. Die bisherige Bezahlung der 58-Jährigen sei sittenwidrig.

Und nicht nur das: Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter klipp und klar, dass sie die gesamten vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte. "Was Sie da machen, das geht so nicht", sagte die Richterin dem Unternehmensanwalt wörtlich.

Laut Urteil muss KiK seiner geringfügig beschäftigten Angestellten außerdem Verdienstausfall bezahlen, da die Frau seit Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt worden ist.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stehe ihr jedoch mindestens eine Zehn-Stunden-Woche zu. Insgesamt muss der Textildiscounter der Klägerin rund 9000 Euro nachzahlen. In dieser Summe ist neben dem eingeklagten Verdienstausfall auch die rückwirkende Anhebung des Stundenlohns seit 2004 enthalten.

Das Urteil ist die zweite Niederlage für KiK innerhalb von zwei Wochen. Bereits am 14. Mai war das Unternehmen in einem Parallelverfahren verpflichtet worden, den Stundenlohn einer Mitarbeiterin anzuheben - und ihr rückwirkend für vier Jahre die Differenz zum angemessenen Lohn nachzuzahlen.

Weitere Prozesse dürften folgen: Nach Angaben der Dienstleistergewerkschaft Ver.di sind in Deutschland eine Reihe ähnlicher Verfahren anhängig.

Henrike Greven, Ver.di-Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, zeigte sich bereits nach dem Urteil Mitte Mai erfreut. "Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik sittenwidrig sind", sagte sie. "Wenn Kik klug ist, passt das Unternehmen nun die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten an."

Kik-Anwalt Frank Hahn wies dies zurück. "Eine Vergütung für Minijobber in dieser Größenordnung ist durchaus üblich", sagte er.

Kik war erst kürzlich in die Kritik geraten, weil in der Produktion Kinder beschäftigt sein könnten. Ein geschäftsführender Gesellschafter hatte zugegeben, dass die Kontrolle von Lieferanten aus China und Bangladesch schwer falle.

AZ 4 Ca274/08

ssu/dpa

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