Urteil Gericht bestätigt Stopp von Biblis und Brunsbüttel
Leipzig - Die Laufzeiten der Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel werden nicht verlängert. Die Kraftwerksbetreiber RWE Power und Vattenfall scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Forderung, sogenannte Reststrommengen des lange stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die beiden AKW zu übertragen. Damit müssen die beiden Meiler wie im Atomkonsens vereinbart in absehbarer Zeit vom Netz.
Denn das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich nur auf jene AKW übertragen werden dürfen, die in einer Fußnote zum Atomgesetz von 2002 aufgeführt werden. Die mehr als 30 Jahre alten Kraftwerke Biblis A und Brunsbüttel sind nicht in dieser Liste von insgesamt sieben Kraftwerken aufgeführt.
Die jetzt getroffene Entscheidung war nicht von vorneherein vorauszusehen. Noch während der Verhandlung am Donnerstag hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Sailer mit deutlichen Worten die Formulierungen des Gesetzgebers kritisiert. "Die Vorschrift ist vom Wortlaut her nicht eindeutig", sagte er. Das lasse verschiedene Auslegungen zu, betonte er. Mit ihrer Klage waren die AKW-Betreiber bereits in den unteren Instanzen gescheitert.
Auch die Klägerseite sprach von einem "verkorksten Gesetzestext" ohne eindeutige Regelung. Das entscheidende Argument sei aber, dass auch ältere Kraftwerke wie Biblis A oder Brunsbüttel technisch immer wieder nachgerüstet würden und deshalb keine größere Sicherheitsgefahr als neuere Kernkraftwerke darstellten. Der Argumentation mochte das Gericht aber nicht folgen.
Mit dem "Ausstiegsgesetz" hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung vor sieben Jahren den einzelnen Atomkraftwerken jeweils bestimmte Strommengen zugebilligt, die sie noch produzieren dürfen, um auf eine Laufzeit von insgesamt 32 Jahren zu kommen. Die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Biblis A haben diese sogenannten Reststrommengen nahezu verbraucht.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Übertragung von Reststrommengen auf alte Reaktoren wie in Biblis A und Brunsbüttel immer abgelehnt. Stattdessen hatte er an die Energiekonzerne appelliert, ihnen zustehende Reststrommengen aus alten Meilern auf neuere und modernere Anlagen zu übertragen.