Verbotene Telefonwerbung Hohe Ordnungsstrafen für Tele2

Zwei Unterlassungsverfügungen - trotzdem gingen die unerwünschten Werbeanrufe weiter: Wegen verbotener Telefonwerbung muss der Telekommunikationsanbieter Tele2 jetzt Ordnungsgelder zahlen. Die Strafe ist saftig, sie beträgt 200.000 Euro.

Düsseldorf - Das Landgericht Düsseldorf hat heute gegen den Telekommunikationsanbieter Tele2 Ordnungsstrafen von insgesamt 200.000 Euro verhängt. Grund waren nach Angaben einer Gerichtssprecherin Verstöße des Unternehmens gegen zwei gerichtliche Unterlassungsverfügungen, mit denen das Gericht Tele2 bereits im November 2005 sowie im vergangenen Februar die Werbeanrufe untersagt hatte. Die Verfügungen hatten seinerzeit die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und die Verbraucherzentrale Bayern erwirkt.

Nachdem bei der Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschützern jedoch weiterhin Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe von Tele2 eingingen, verhängte das Gericht Ende Juni auf Antrag zwei Ordnungsstrafen über je 100.000 Euro gegen das Unternehmen. Zur Begründung erklärten die Richter laut Wettbewerbszentrale, die Firma halte es "nach wie vor nicht für erforderlich, die Organisationsstruktur ihrer Werbemaßnahmen grundsätzlich so zu ändern, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nur ausnahmsweise erfolgen". Mit Blick auf dieses "massive Vorgehen" sei das Ordnungsgeld in der verhängten Höhe als "gerade noch ausreichend" anzusehen.

Tele2 kündigte an, gegen die von der Wettbewerbszentrale erwirkte Gerichtsentscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Darüber müsse das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Nach Darstellung des Unternehmens hatten sich 89 Verbraucher bei der Wettbewerbszentrale beschwert. Die Daten dieser Verbraucher habe Tele2 von Adressanbietern bezogen, die vertraglich garantiert hätten, dass eine wirksame Einwilligung dieser Adressaten für Telefonwerbung vorliege. Das Gericht habe die Einwilligungserklärungen aber als nicht ausreichend eingestuft. Über eine mögliche Beschwerde von Tele2 auch in dem zweiten Verfahren war zunächst keine Stellungnahme des Unternehmens zu erhalten.

sam/AFP

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