REFORMEN Veto gegen Hartz IV
Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, auch Hartz IV genannt, verstößt womöglich gegen das Grundgesetz. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Rechtsgutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hervor, einer Dachorganisation von Städten, Landkreisen und Wohlfahrtsverbänden. Darin erheben die Juristen der Vereinigung schwere Bedenken gegen die Regie- rungspläne, nach denen Sozial- und Arbeitsämter künftig zu so genannten Arbeitsgemeinschaften zusammengelegt werden sollen. Dadurch komme es zu einer unerlaubten »Vermischung der Verwaltungszuständigkeiten«, so die Expertise, weil die Sozialämter den Ländern, die Arbeitsagenturen aber dem Bund unterstehen. In den neuen Arbeitsgemeinschaften aber bleibe unklar, wer eigentlich die Aufsicht über die fusionierten Behörden zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen, die so genannten Job-Center, führe. Dies widerspreche nicht nur der grundgesetzlich geforderten »einheitlichen Verwaltungspraxis«, meinen die Gutachter, sondern auch dem Demokratieprinzip, wonach der Verwaltungsvollzug letztlich auf Beschlüsse von Länderparlamenten oder dem Bundestag zurückgeführt werden muss. Um den Konflikt zu lösen, schlagen die Experten eine klare Trennung vor: Entweder müssten die Aufgaben vollständig den Kommunen übertragen oder in unmittelbarer Bundesverwaltung ausgeübt werden.