Veto gegen Luftfahrt-Einheit
Lufthansa und die DDR-Fluggesellschaft Interflug erhielten ein Abmahnschreiben des Kartellamts. Die Wettbewerbswächter haben erhebliche Einwände gegen die geplante 26-Prozent-Beteiligung der Lufthansa an der DDR-Fluggesellschaft. Haupteinwand ist das weitreichende Streckennetz der Interflug in Osteuropa, das die Position der Lufthansa erheblich verstärkt. Die Unternehmen können bis zum 4. September die Kritik widerlegen. Nach aller Erfahrung aber dürfte das Abmahnschreiben einer Untersagung gleichkommen.