Vorgetäuschte Umbenennung in »Voltswagen« US-Börsenaufsicht prüft Volkswagens Aprilscherz

Volkswagen-Elektroauto ID.4: Ungewöhnliche Werbeaktion zum 1. April
Foto: Matthias Rietschel / REUTERSDie vorgetäuschte Umbenennung des VW-Konzerns in den USA in »Voltswagen« könnte juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC prüft, ob Volkswagen durch den PR-Gag womöglich den Börsenkurs beeinflusst hat.
Die Ermittlungen befinden sich in einem frühen Stadium, Anfang April hat die Behörde bei den Wolfsburgern ein Auskunftsersuchen gestellt. Auf Nachfrage bestätigt der Konzern, dass die SEC bei der US-Tochter Volkswagen Group of America Informationen angefordert habe. VW kooperiere mit den zuständigen Stellen.

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Ende März hatte die Amerika-Tochter in einer Pressemitteilung erklärt, sich angesichts der E-Offensive in »Voltswagen« umzubenennen. Zahlreiche internationale Medien berichteten über die Aktion, die der Konzern am nächsten Tag jedoch als Aprilscherz enttarnte.
US-Medien warfen VW daraufhin Irreführung vor. Der Aktienkurs veränderte sich in dem Zeitraum jedoch kaum. Der Autohersteller begründete die ungewöhnliche Werbeaktion mit dem Marktstart des E-Autos ID.4 in den USA. Den Börsenkurs habe man nicht beeinflussen wollen.
Bei Volkswagen gilt die Aktion mittlerweile als Fehlschlag. Vor allem die fingierte Pressemitteilung habe den Konzern Glaubwürdigkeit gekostet, heißt es intern. Führende US-Medien seien nun nachhaltig verstimmt. Womöglich seien auch interne Konzernrichtlinien verletzt worden.