Vorsorge Kurzarbeit kostet Rente im Alter

Senioren: Versorgungsleistungen hängen von den Einzahlungen in die Rentenkasse ab
Foto: Matthias Hiekel/ DPAAngeordnete oder vereinbarte Kurzarbeit hat nicht nur Auswirkungen auf das derzeitige Nettoentgelt, sondern auch auf die Höhe der späteren Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. "In der Regel hängen die zugesagten Versorgungsleistungen von der aktuellen Vergütung ab", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Das bedeutet: Aufgrund der geringeren Vergütung reduzieren sich auch die späteren Rentenansprüche. Denn das Kurzarbeitergeld als sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung zählt nicht mit als Basis für die spätere Betriebsrente. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Beträge, die Arbeitgeber als Zuschuss zum Kurzarbeitergeld bezahlen.
"Wird die betriebliche Altersvorsorge auch im Wege der Entgeltumwandlung finanziert, sollte geprüft werden, ob der Umwandlungsbetrag ein Prozentsatz der Vergütung oder ein fester Eurobetrag ist", rät Nöll. Wenn der Umwandlungsbetrag ein Prozentsatz der Vergütung ist, sinkt bei Kurzarbeit automatisch der Umwandlungsbetrag.
Ist der Umwandlungsbetrag dagegen ein fester Eurobetrag, kann der Arbeitnehmer den Umwandlungsbetrag während der Kurzarbeit zwar auch herabsetzen oder sogar ganz aussetzen. Dazu muss er aber selbst aktiv werden. "Das ist nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer sich diese Ausgaben wegen der Kurzarbeit gerade nicht leisten kann oder aktuell nicht das entsprechende Gehalt hat, denn das Kurzarbeitergeld kann nicht umgewandelt werden", erklärt Nöll.
Die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die betrieblichen Altersvorsorgeansprüche sollten Betroffene im Blick behalten und gegebenenfalls ausgleichen, damit sich später keine Versorgungslücke ergibt.