Hamburg - Der Ex-Betriebsratschef des VW-Konzerns wird nach Paragraf 266 des Strafgesetzbuchs wegen Anstiftung zur Untreue angeklagt. Das verlautet aus Justizkreisen. Damit droht dem ehemaligen Arbeiterführer sogar eine Haftstrafe.
Volkert soll von 1994 bis 2005 von Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz neben seinem Gehalt sogenannte "Sonderbonuszahlungen" erhalten haben, ohne dass dies bei VW offen gelegt worden sei. Auch Volkerts Geliebten sollen von Hartz hohe Summen ohne Gegenleistung zugeschanzt worden sein. Nach Überzeugung der Ermittler hat sich Volkert dabei der Anstiftung schuldig gemacht, weil er mehr Geld für sich und einen Beratervertrag für seine Freundin gefordert hatte.
Außerdem habe er verlangt, dass sie für Reisen mit ihm auf Konzernkosten aus Brasilien eingeflogen wurde. Nach Paragraf 26 des Strafgesetzbuchs wird der Anstifter "gleich einem Täter bestraft".
Ex-Personalvorstand Peter Hartz wurde bereits zu zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Hartz wurde bei der Strafzumessung jedoch zugutegehalten, dass er persönlich von den Zahlungen an den Betriebsrat und den Vergünstigungen für dessen Geliebte nicht profitiert hatte. Volkert indes kassierte insgesamt knapp zwei Millionen Euro Bonuszahlungen. Das würde bei einer möglichen Verurteilung strafverschärfend wirken.
Die VW-Affäre um Lustreisen und Bordellbesuche auf Konzernkosten war im Juni 2005 ins Rollen gekommen. Als Schlüsselfiguren gelten neben Volkert und Hartz auch der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer sowie der frühere Skoda-Personalchef Helmuth Schuster. Schuster und Gebauer sollen Schmiergeld verlangt und mit Hilfe eines weltweiten Netzes von Tarnfirmen Geld auf eigene Konten umgeleitet haben, das eigentlich VW zugestanden hätte. Später wurden auch Vergnügungsreisen und Partys bekannt, die etwa über Blankoschecks bei VW abgerechnet wurden. Unter anderem sollten damit Betriebsräte auf Unternehmenslinie gehalten werden, heißt es.