Kindergeld Wer darf klagen?
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DER SPIEGEL 1/1996
In einem sind sich die großen Wirtschaftsverbände einig: Sie wollen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz einlegen, nach dem sie künftig das Kindergeld auszahlen sollen. Noch nicht einigen konnten sie sich, wer gegen das Gesetz klagen soll. Unter den niedersächsischen Firmen ist eine Rangelei darüber entstanden, wer die Klage einreichen darf. Zu viele Unternehmen wollen die prestigeträchtige Aufgabe übernehmen, die Entscheidung wurde ins neue Jahr vertagt. Die Unternehmen fürchten, daß ihnen durch die Kindergeldauszahlung hohe Verwaltungskosten entstehen.