Werbesteuer
Schwedens Regierungschef Olaf Palme will Werbung generell besteuern. Nach einem jetzt dem Reichstag vorgelegten Gesetzentwurf will die sozialdemokratische Regierung vom 1. November dieses Jahres an eine zehnprozentige Steuer -- berechnet nach den Reklameherstellungs- oder Verbreitungskosten -- erheben. Steuerpflichtig sind die Werbetrager. Für Anzeigen in Tageszeitungen bleibt es bei dem schon vor zehn Monaten eingeführten Steuersatz von sechs Prozent. Damit soll die Tagespresse langfristig begünstigt werden. Die Gesamteinnahmen aus der neuen Steuer werden auf 50 Millionen Kronen (33,5 Millionen Mark) veranschlagt. Davon sollen 40 Millionen als Subventionen an die kleineren Tageszeitungen gezahlt und zehn Millionen zur Finanzierung der politischen Parteien verwendet werden. Wer einen Reklameumsatz von unter 60 000 Kronen hat oder auf eigene Rechnung für weniger als 20 000 Kronen wirbt, bleibt steuerfrei.