Steuerprozess Ex-Agent Werner Mauss zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ex-Agent Werner Mauss
Foto: Katja Lenz/ dpaIm Steuerprozess gegen den früheren Geheimagenten Werner Mauss hat das Landgericht Bochum den 77-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht entschied am Donnerstag auf Steuerhinterziehung in zehn Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von gut sechs Jahren beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Mauss stand seit September 2016 vor Gericht. Der gebürtige Essener arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden. Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.
In dem Verfahren wurde Mauss zur Last gelegt, eigene Auslandskonten verheimlicht und so Steuern hinterzogen zu haben. Genannt wurden rund 15 Millionen Euro. Mauss war auch mit fragwürdigen Spendenzahlungen an die rheinland-pfälzische CDU aufgefallen.
Mauss hatte argumentiert, nur als Treuhänder eines millionenschweren Geheimfonds eingesetzt worden zu sein. Es habe sich aber nicht um eigenes Vermögen gehandelt, sondern um treuhänderisch verwaltetes Geld aus dem Ausland, das in Deutschland nicht versteuert werden müsse. Die Richter glaubten das offenbar nicht.