Wut über Sozialgerichtsurteil "Hartz-IV-Armut ist verfassungsgemäß"

Der Kampf hat erst begonnen: Zwar wurden heute die Klage einer Arbeitslosengeld-II-Empfängerin abgelehnt, die die Unterstützung für zu niedrig und deshalb für verfassungswidrig hält. Doch während Arbeitsminister Müntefering sich noch freut, prüfen DGB und der Kläger-Anwalt schon Verfassungsklage.

Kassel - 345 Euro pro Monat sind genug - der Gesetzgeber jedenfalls durfte den Hartz-IV-Regelsatz so festlegen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) heute. Doch die Gegner der Reform wollen sich damit nicht abfinden. Das Urteil sei nicht nachvollziehbar, donnerten Vertreter des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Es verstelle den Blick dafür, dass kein Mensch für 345 Euro am gesellschaftlichen Leben teilhaben könne, erklärte etwa Cornelia Rundt, Vorstand des Paritätischen Niedersachsen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kündigte sogleich die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde an. Es sei fraglich, ob die Absenkung der Arbeitslosenunterstützung auf das Niveau des Arbeitslosengeldes II (ALG II) insbesondere im Falle älterer Arbeitsloser verfassungsrechtlich zulässig sei, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dem "Tagesspiegel".

Laut BSG sichert der neue Regelsatz jedoch das Existenzminimum und damit ein Leben in Würde. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage einer Industriearbeiterin aus dem Kreis Lörrach in Baden-Württemberg ab, die bis 2004 Arbeitslosenhilfe bekommen hatte. Nach In-Kraft-Treten der Hartz-IV-Reform 2005 war ihr die Unterstützung gestrichen worden: Mit Verweis auf das Einkommen ihres Mannes und der im Haushalt lebenden Tochter wurde ihr Antrag abgelehnt.

Die Klägerin hatte vor Gericht geltend gemacht, dass die Hartz-IV-Leistung zu niedrig bemessen sei. Der Regelsatz sei verfassungswidrig, da man nicht mit dem Geld auskommen könne. Ihr Anwalt Bernd Wieland erklärte: "Weder das physische noch das soziokulturelle Existenzminimum kann von solch einem Betrag gewährleistet werden." Das Gesetz gehe davon aus, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach kurzer Zeit wieder von Erwerbsarbeit leben könnten. Angesichts der Arbeitsmarktlage sei das eine "romantische und illusionäre Vorstellung". Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Das Bundessozialgericht erklärte, dem Ehepaar stehe ein Gesamteinkommen in Höhe von 1052,44 Euro zur Verfügung und übersteige damit den vom Landessozialgericht festgestellten Bedarf in Höhe von 857,85 Euro. Damit sei die Frau nicht hilfebedürftig. Die Klägerin könne sich auch nicht auf die Eigentumsgarantie berufen. Denn schon die Arbeitslosenhilfe sei nicht beitragsfinanziert gewesen. Wieland will nun ebenfalls den Gang vor das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Während die Arbeitslosen-Initiative "Erwerbslosen Forum Deutschland" von "Wut und Fassungslosigkeit" angesichts dieses Urteils sprach und ihr Statement zynisch mit dem Titel "Hartz-IV-Armut ist verfassungsgemäß", überwog in den Reihen der Regierung wohl die Erleichterung. "Ich finde es natürlich gut, dass das Urteil so ausgegangen ist", erklärte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Der Regelsatz von 345 Euro monatlich plus Wohngeld sei sorgfältig berechnet worden. "Das ist ja keine willkürliche Festsetzung, sondern das gründet sich auf eine Einkommens- und Verbrauchsstatistik", sagte er zur Begründung. "Da wird genau festgestellt, was ist die Basis für ein Existenzminimum."

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht 11b AS 1/06 R)

ase/AFP/AP/Reuters/dpa

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