Steuerzahler mit hohen Zinseinkünften in diesem Jahr können ihre Zahlungen an den Fiskus verringern, indem sie jetzt noch Anleihen kaufen, die erst in den ersten Wochen des kommenden Jahres Zinsen abwerfen. Dann müssen sie nämlich 1997 hohe Stückzinsen zahlen, die sie aber wenig später wieder zurückerhalten. Stückzinsen sind die Zinsanteile für den Zeitraum zwischen der letzten Zinszahlung der Anleihe und dem Kaufdatum. Diese kann der Anleger als negative Kapitaleinkünfte von den 1997 anderweitig kassierten Zinsen absetzen. Das lohnt sich beispielsweise für Steuerzahler, die sonst im laufenden Jahr Zinseinkünfte haben würden, die über den Sparerfreibetrag von 6100/12 200 Mark (Ledige/Verheiratete) hinausgehen, im nächsten Jahr aber voraussichtlich wieder darunter liegen werden - etwa weil aus den Ersparnissen größere Anschaffungen geplant sind. Viele Inhaber von Anleihen verschenken Geld, indem sie gezahlte Stückzinsen nicht in der Steuererklärung angeben. Dasselbe gilt für Aktionäre, die ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt haben und das ihnen zustehende Guthaben an Körperschaftsteuer beim Finanzamt nicht geltend machen.
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Artikel 38 / 122
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