TIERSCHUTZ Führerschein für Hunde, Respekt für Meersäuli
Rigide Vorschriften im Tierschutz hat sich die Schweiz auferlegt. Ein Meersäuli (Schwyzerdütsch für Meerschweinchen) darf laut neuer Bundesverordnung nicht mehr allein gehalten werden. Wie jedes andere soziale Tier - ob Goldfisch, Wellensittich oder Pferd - hat es künftig mindestens Anspruch auf Zweisamkeit. Wer sich von September an einen Hund anschaffen will, muss zudem bei staatlich anerkannten Ausbildern einen Hundeführerschein machen, mit Unterweisungen in Theorie und Praxis. Angler wiederum müssen humanes Fischen lernen (keine Widerhaken!), und auch Tiertransporteure und Landwirte müssen auf die Schulbank. Schafe dürfen (allerdings erst ab 2018) nicht mehr angebunden gehalten werden, Pferde müssen jeden Tag mindestens zwei Stunden Auslauf haben. Und den Kindern teilt das Bundesamt für Veterinärwesen mit, dass Meersäuli nicht geeignet seien, von ihnen »geknutscht und herumgeschleppt zu werden«.