LANDWIRTSCHAFT Genmais ohne Überwachung?
Frankreich hat gerade ein Anbauverbot für den Genmais MON810 verhängt; in Deutschland hingegen darf das Saatgut der US-Firma Monsanto seit Dezember 2007 wieder verkauft werden. Nun mehren sich aber Zweifel daran, dass der Hersteller tatsächlich den Auflagen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachkommen kann. Das BVL hatte verlangt, die Firma müsse nachweisen, wie sie mögliche Umweltauswirkungen in der Nähe von Genmais-Feldern zu überwachen gedenke. Ende des vergangenen Jahres übermittelte Monsanto sein Monitoring-Vorhaben an das BVL - und erhielt umgehend die erwünschte Vertriebsgenehmigung. Der Monitoring-Plan sieht vor, auch auf Daten von Beobachtungsnetzwerken wie dem des Deutschen Jagdschutz-Verbands, dem des Dachverbands Deutscher Avifaunisten oder das Tagfalter-Monitoring des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) zurückzugreifen. Doch all diese Organisationen versichern, nie mit Monsanto Kontakt gehabt zu haben. Auch veröffentliche man generell keine Rohdaten, die für eine solche Analyse nötig wären. Besonders relevant wären im Zusammenhang mit MON810 Datensätze des Tagfalter-Monitorings. Denn die Pflanzen wurden gentechnisch verändert, um gegen die Raupen des Maiszünslers - einer für Mais schädlichen Schmetterlingsart - gewappnet zu sein. Doch auch beim UFZ heißt es: keine Anfrage der Firma, keine Untersuchungsdaten sind frei zugänglich. »Wir haben noch nicht mal Beobachtungsräume im Umfeld der Anbauflächen von MON810«, sagt Josef Settele, Wissenschaftler am Umweltforschungszentrum. Von der Firma Monsanto war eine Stellungnahme nicht zu erlangen.