Coronazahlen in Deutschland RKI registriert 41.087 Neuinfektionen – Inzidenz steigt auf 270,3

Die Gesundheitsämter haben binnen einem Tag 73 weitere Coronatote registriert. Unterdessen fordert der Deutsche Städtetag eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes noch vor der Sommerpause des Bundestages.
Testzentrum in Düsseldorf: Die Dunkelziffer bei den Coronainfektionen ist vermutlich sehr hoch

Testzentrum in Düsseldorf: Die Dunkelziffer bei den Coronainfektionen ist vermutlich sehr hoch

Foto: SASCHA STEINBACH / EPA

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Samstagmorgen mit 270,3 angegeben . Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 261,3 gelegen. Im Vormonat betrug er 591,8.

Allerdings liefert die Inzidenz kein vollständiges Bild der Infektionslage. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem, weil bei Weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 41.087 Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Im Vormonat waren es 106.631 Fälle. Außerdem erfasste das RKI 73 neue Todesfälle. (Vormonat: 241)

Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen oder Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich. Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende immer mehr Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden.

Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 26.493.235 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Der Deutsche Städtetag hat derweil eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes noch vor der Sommerpause des Bundestages gefordert, um gegen Corona im Herbst gewappnet zu sein. »Eine Lehre aus der Vergangenheit sollte sein, nicht erst in letzter Minute mit heißer Nadel das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Solche Verfahren sind zu fehleranfällig«, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) . »Wir erwarten, dass der Bund noch vor der Sommerpause Klarheit schafft, wann er welche Coronaschutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz wieder möglich macht.« Die Menschen, die Länder und die Kommunen dürften nicht erst im September erfahren, wie der Plan für Herbst und Winter aussehe.

Dedy pochte auf eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht in Innenräumen sowie für Zugangsbeschränkungen: »Wenn sich die Infektionslage wieder zuspitzen sollte und neue gefährliche Virusvarianten sprunghaft verbreiten, müssen möglicherweise wieder Maßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen oder 3G- oder 2G-Regeln eingesetzt werden können.«

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind seit Anfang April allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Zugangsregelungen weggefallen. Vorerst gilt ein »Basisschutz« – etwa mit Maskenpflichten in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es aber vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, auch weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten. Die derzeit geltende Fassung des Gesetzes läuft bis zum 23. September.

bbr/dpa
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