EuGH-Urteil zur Stammzellforschung Stillstandort Europa

Verbot: Der EuGH untersagt Patente auf Stammzellforschung
Foto: dapdLuxemburg/Hamburg - Höchstrichterliche Urteile sind dafür gedacht, Klarheit zu schaffen. Am Dienstag tat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dies in einer Sache, in welcher der Bundesgerichtshof im November 2009 kein Urteil wagen wollte: Der BGH hatte die Entscheidung darüber gescheut, ob und unter welchen Umständen Ergebnisse aus der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (ES) patentierbar sein sollten oder nicht, und stattdessen den EuGH in Luxemburg angerufen.
Dessen Urteil kommt einem Veto gegen die ES-Forschung in Europa gleich. Gegner der Stammzellforschung werden das als Sieg der Ethik feiern, es auch als Watsche gegen den Kommerz in der Wissenschaft deuten. Forschungs-Befürworter werden die drohende Verschärfung des Brain Drain - die Abwanderung der besten Forscher ins außereuropäische Ausland - anmahnen und den Schaden für den Forschungsstandort Europa beklagen.
Greenpeace gegen Brüstle: Chronologie eines Grundsatzstreits
1997 beantragt der in Bonn forschende und lehrende Neurobiologe Oliver Brüstle ein Patent auf ein Verfahren zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen. Brüstle hofft, daraus Therapien entwickeln zu können, mit denen sich Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson bekämpfen lassen, aber auch Verletzungen des Nervensystems heilen lassen, wie sie etwa bei Querschnittslähmungen gegeben sind. 1999 wird ihm als erstem deutschen Forscher ein Patent auf ein auf Stammzellen beruhenes Verfahren zugesprochen.
Die Umweltlobbygruppe Greenpeace klagt beim Bundespatentamt auf die Nichtigkeit von Brüstles Patent. Die Organisation will verhindern, dass "menschliches Leben kommerziell verwertet werden darf" (Greenpeace-Aktivist Christoph Then, 2006). Das Gericht fällt schließlich ein Urteil, das in den wesentlichen Teilen der Klage von Greenpeace folgt: Brüstles Patent, urteilt es im Dezember 2006, verstoße gegen das Emryonenschutzgesetz. Art der Verwendung und Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryos im Patent Brüstles erklärte es für nichtig. Brüstles Patent für die Arbeit mit nichtmenschlichen Stammzellen bleibe aber bestehen. Brüstle wendet sich daraufhin an den Bundesgerichtshof (BGH).
Der Streit tritt in seine heiße Phase: Die Verhandlung vor dem BGH wird von großer medialer Aufmerksamkeit begleitet und induziert eine heftige gesellschaftliche Debatte. Befürworter streichen den Nutzen der Verfahren heraus, die Hoffnung, bisher unheilbare Krankheiten und Verletzungen heilen zu können. Für die Gegner geht es vor allem um die Würde des Menschen: Für sie ist schon die Blastozyste (Embryo im Stadium weniger Zellen) eine potentielle Person und darum schutzwürdig. Der BGH vertagt seine Entscheidung im November 2009, weil ein solches Urteil die Biopatentrichtlinie der EU berühren würde: Der BGH ruft daraufhin den Europäischen Gerichtshof zur vorhergehenden Klärung an.
Eine Häufung von Patentanträgen auf europäischer Ebene wird von einer ganzen Reihe entsprechender Klagen und Beschwerden auf EU-Ebene begleitet. Die Weitergabe der Greenpeace-Klage an den EuGH erweist sich als bisher folgenreichste: Der EuGh urteilte, dass es sich auch bei befruchteten Eizellen bereits um Embryonen handelt. Die Gewinnung von Stammzellen auf Kosten der Zerstörung eines potentiellen menschlichen Lebens verstoße gegen den Schutz der Menschenwürde.
Beides hat seine Berechtigung. Nicht von ungefähr begründeten die Luxemburger Richter ihr Urteil unter anderem damit, dass die Verwendung menschlicher Embryonen zur wissenschaftlichen Forschung "nicht von einer industriellen und kommerziellen Verwertung getrennt werden und dadurch dem Ausschluss von der Patentierung entgehen" könne. Klar ist all das eng miteinander verwoben: Forschung ist aufwendig und teuer und heute oft privat finanziert. Natürlich wollen die Investoren dann die kommerzielle Nutzung, ihr Investment soll sich ja auch lohnen. Wer finanziert schon eine Forschung, mit deren Resultaten dann andere ohne Aufwand Geld verdienen können, weil sich diese Resultate nicht schützen lassen?
Brain Drain: Auch Forscher wollen Geld verdienen
Für Forscher, die auf sogenannte Drittmittel angewiesen sind, werden sich die Arbeitsbedingungen in Europa folglich nicht gerade verbessern. Für Forscher, die neben der reinen Wissenschaft auch eigene finanzielle Interessen im Blick haben, gilt das in erhöhtem Maße. Nur, um das einmal klar zu sagen: Das ist auch bei Forschern nichts Verwerfliches. Wissenschaftler tragen keine Kutten oder Tonsuren und haben dem Geld nicht grundsätzlich abgeschworen, zum alleinigen Wohle der Menschheit. Man redet hier über Menschen mit langen Ausbildungs- und Qualifikationsphasen, in denen viele lange Zeit weit unterdurchschnittlich verdienen. Dass sich das Know-how dann irgendwann lohnen soll, ist absolut legitim.
Seit langem landen darum viele der fähigsten Köpfe in der Privatwirtschaft oder an privaten Forschungsinstituten, weil dort nicht nur bessere Arbeitsbedingungen geboten werden, sondern auch mehr Lohn. Oliver Brüstle, der nun sein Patent verlor, gehört noch nicht einmal zu diesen vermeintlich "Gierigen": Er forscht und lehrt an der Uni Bonn.
Dem ursprünglichen Kläger Greenpeace ging es darum, zu verhindern, dass auf Kosten menschlichen Lebens eine "Milliardenindustrie" geschaffen würde. Ein verständliches, integeres Anliegen - nur ist die Realität eben komplexer, als sie in solchen plakativen Äußerungen oft erscheint.
Auch die Milliarde ist an sich nichts Verwerfliches, grundsätzlich Böses - manchmal ermöglicht Eigennutz erst den Gemeinnutz. Der, argumentieren Patentkritiker, muss dann aber auch erschwinglich sein, und das sei nicht gegeben, wenn nur ein Einziger die Preise diktieren könne. Stimmt auch wieder: Natürlich ist es etwa ethisch verwerflich, dass sich Reiche Aids-Medikamente leisten können, Menschen in armen Ländern aber nicht. Nur: Ist es ethisch besser, dann durch die Verhinderung der Patentierbarkeit schon die Entwicklung zu verhindern?
Leben oder potentielles Leben?
Stellen wir uns einmal vor, es würde wirklich gelingen, Diabetes, Multiple Sklerose, Parkinson oder Querschnittslähmung irgendwann einmal unter Einsatz einer Therapie mit embryonalen Stammzellen zu heilen. Bis es soweit wäre, würden Tausende von Embryonen im Blastozysten-Stadium (in der Regel acht Zellen) geopfert, um Stammzellen zu gewinnen.
Es gibt zahlreiche, durchaus ethisch denkende Menschen, die hier abwägen und die das Interesse Hunderttausender realer, konkret leidender Menschen und Millionen künftiger Leidender über das von Zellen stellen würden, die man als potentielle Menschen sehen kann. Ist das unmoralisch?
Greenpeace hat das Urteil natürlich begrüßt. Inzwischen verfüge die Forschung ja über induzierte pluripotente Stammzellen (iPS), für deren Gewinnung kein potentielles Leben ausgelöscht werden müsse. Keine Frage, das ist besser - nur ist es bisher nicht wahr, dass sich mit iPS schon alles erreichen ließe, was man mit ES erreichen kann. Wahr ist dagegen, dass etwa in den USA die Patentierbarkeit von ES-Verfahren gegeben ist. Wohin werden potentielle Investoren ihre Gelder tragen, wohin wird es die Elite der Forscher ziehen?
"Es gibt nur einen, der ein Patent auf menschliches Leben hat", kommentierte Nikolaus Schneider, Ratsvorsitzender der evangelischen Kirchen in Deutschland, das EuGH-Urteil: "Das ist Gott."
Von Glaubensfragen einmal abgesehen ist es tatsächlich nicht wünschenswert, den Menschen an sich oder Methoden zu seiner Therapie patentierbar zu machen. Aber wahrscheinlich ist es schlicht nötig, wenn man Therapien will.
Das EuGH-Urteil ermöglicht weiterhin Grundlagenforschung, wird eine Verfahrensentwicklung aber wohl be-, wenn nicht verhindern. Damit, sagte der Neurobiologe Oliver Brüstle in einer ersten Stellungnahme, sei Europa in diesem Forschungsfeld "abgemeldet". Die Einschätzung dürfte kaum übertrieben sein: Mit dem Urteil fallen wohl auch zahlreiche verwandte Patente in anderen EU-Ländern. Vor allem aber setze das Urteil ein Signal, glaubt Brüstle: "Was ihr macht, das ist nicht moralisch."