Fotostrecke

Streit um Gentests: Grundsatzurteil schafft Rechtssicherheit

Foto: Ralf Hirschberger/ dpa

PID-Grundsatzurteil Koalition streitet um Gentests an Embryonen

Streit in der Koalition um ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik: Der BGH hatte die umstrittenen Gentests an Embryonen für nicht strafbar erklärt. Nun fordern die CDU- und CSU-Politiker ein sofortiges Verbot der PID. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will davon nichts wissen.

Berlin - Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Gendiagnostik bei Reagenzglas-Embryonen sorgt für Zündstoff innerhalb der Koalition: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sprach sich für eine breite gesellschaftliche Diskussion aus, die auch den Zusammenhang zwischen der Präimplantationsdiagnostik (PID) und Spätabtreibungen klären soll. Forschungsministerin Annette Schavan will die Meinung des Ethikrates hören. Die CDU-Rheinland-Pfalz und der CSU-Politiker Markus Söder verlangten sofort ein Verbot der PID.

Der Bundesgerichtshof hatte vergangene Woche überraschend entschieden, dass die PID, bei der durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Defekte und Erbkrankheiten untersucht werden können, nicht strafbar ist. Sie verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, urteilte der BGH in Leipzig.

Schröder sagte der "Frankfurter Sonntagszeitung", für sie wäre es beispielsweise ein Widerspruch, einem Paar die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten, Spätabtreibungen aber bis zum 9. Monat unter bestimmten Umständen zuzulassen.

In einer gemeinsamen Erklärung gaben dagegen die CDU-Spitzenkandidatin für die Rheinland-Pfalz-Landtagswahl, Julia Klöckner, und der Partei- und Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf, bekannt, hohe Abtreibungszahlen seien keine Rechtfertigung zu einem weiteren Abbau des Lebenssschutzes. "Alle Kinder sind willkommen".

PID führe zu einer TÜV-Gesellschaft, die ungeborenen Kindern nur dann die Einpflanzung und damit die Geburt gestatte, wenn sie den Test bestanden hätten. "Wir sind aus ethischen Gründen gegen die PID, weil wir Selektion ablehnen."

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist gegen ein generelles Verbot

Ähnlich argumentierten Staatsministerin Maria Böhmer und der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder: "Wir brauchen rasch eine Gesetzesänderung, um klar zu stellen, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht zur Selektion führt," sagte Söder dem SPIEGEL. Bundesforschungsministerin Annette Schavan will demnach zunächst den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zu dem BGH-Urteil bitten. Die Unionsfraktion will sich nach Informationen des SPIEGEL Anfang September mit einem Verbot der PID befassen.

Gegen ein generelles Verbot wendet sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung": "Wir können doch nicht vorschreiben, dass Embryonen ohne Untersuchung mit schweren Schäden eingepflanzt werden, die dann später zu einem erlaubten Schwangerschaftsabbruch berechtigen." Sie sehe nicht die Gefahr, dass so einer Entwicklung Vorschub geleistet werde, die auf eine behindertenfreie Gesellschaft ziele. Sie nehme die Befürchtungen etwa von Behindertenverbänden ernst. "Aber ich bin mir sicher: Die Entwicklung, die da manche befürchten, wird es nicht gehen und ist durch das Urteil nicht indiziert", erklärte die FDP-Politikerin.

Der Zeitung "Sonntag aktuell" sagte sie zudem, das BGH-Urteil schaffe "Rechtssicherheit in einem ethisch sensiblen Bereich". Sie halte es für bedenklich, genetisch schwer vorbelasteten Paaren mit Kinderwunsch die Möglichkeit der PID vorzuenthalten.

Der Bundesgerichtshof erlaubte die PID allerdings nur bei den betroffenen Risikogruppen, weil so die Zahl der Abtreibungen schwerst behinderter Kinder vermindert wird. Ansonsten könnten sich Frauen für eine legale Abtreibung entscheiden, wenn während ihrer Schwangerschaft eine Behinderung des Embryos festgestellt wird. Ein darüber hinaus gehender Einsatz der PID bleibt strafbar. Eine Auswahl von Embryonen für die Geburt einer "Wunschtochter" oder eines "Wunschsohnes" ist mit dem Urteil nicht erlaubt.

jjc/apn/Reuters

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten