Gesundheitsministerium Schönheits-OPs bei Jugendlichen lassen sich nicht verbieten

Schwester im Operationssaal (Archivbild): "Regelungskompetenz liegt nicht vor"
Foto: Friso Gentsch/ picture alliance / dpaHamburg - Das Geschäft mit Schönheits-OPs boomt - auch Tausende Minderjährige legen sich jedes Jahr unters Messer. Unionspolitiker wollen damit Schluss machen und forderten Anfang April ein Verbot unnötiger Operationen an Minderjährigen.
"Eine Regelungskompetenz im Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministeriums liegt nicht vor", zitiert nun die "Berliner Zeitung" aus einem internen Vermerk des von Daniel Bahr (FDP) geführten Hauses. Man lehne das geforderte Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Wie aus dem Schreiben des Ministeriums ebenfalls hervorgehe, sei auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht rechtlich nicht möglich.
Das Ministerium werfe der Union zudem vor, bei ihrer Forderung nach einem Verbot mit falschen Zahlen argumentiert zu haben. So hätten CDU und CSU angegeben, zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe würden derzeit an unter 20-Jährigen vorgenommen. Darin seien aber alle plastisch-chirurgischen Operationen wie etwa Fehlbildungen der Hand oder die Behandlung von Verbrennungsfolgen erfasst, argumentiere das Gesundheitsministerium.
Abgrenzung äußerst schwierig
Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schrieben die Beamten von Minister Daniel Bahr (FDP). Allerdings habe eine Expertenanhörung in der vergangenen Wahlperiode deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.
Das BMG verweise auf Zahlen der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) nach denen bei unter 18-Jährigen nur rund 1,2 Prozent aller ästhetischen Operationen vorgenommen würden. Der häufigste Eingriff sei das Anlegen von Ohren.
Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen medizinisch unnötige Schönheitsoperationen wie beispielsweise Brustvergrößerungen an Minderjährigen verbieten lassen. Piercings oder Tätowierungen blieben aber erlaubt. "Selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung ist nicht sichergestellt, dass sich der Jugendliche der Reichweite seines Entschlusses bewusst ist", heißt es in dem Beschlussentwurf der Unions-Gesundheitsexperten.
Auch für weitreichende Eingriffe wie Brust-OPs oder Fettabsaugen reicht in Deutschland bislang die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Die Forderung nach einem Verbot ist nicht neu: Schon vor Jahren hatten sich SPD-Politiker für ein Verbot ästhetisch begründeter Eingriffe an Minderjährigen ausgesprochen. Damals hatte Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) die Operationen scharf kritisiert: Einige Ärzte würden von den Eingriffen an Minderjährigen leben. Die Gesellschaft trage eine Mitschuld, weil sie einem "groteskem Schönheitsideal" nachjage. Das sei "ein perverses Geschäft".