Forschungsförderung Das geheime Milliardenspiel

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft erhält jährlich Steuergelder in Milliardenhöhe, um Spitzenforschung zu fördern. Die Vergabe basiert auf streng geheimen Gutachten. Doch an den Hochschulen regt sich Widerstand gegen das undurchsichtige Verfahren.
Von Hermann Horstkotte

"Ich bin kein Rechthaber, sondern möchte aus den negativen Gutachten nur fürs nächste Mal lernen", sagt der Siegener Chemieprofessor Harro Lentz. Seine Förderanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), einem privaten Verein der staatlichen Hochschulen, wurden regelmäßig abgelehnt - auf Basis von Gutachten anderer Experten.

Doch Lentz bekommt diese Gutachten nicht zu sehen, auch nicht unter der Voraussetzung, dass die Verfasser ungenannt bleiben. Denn bei der DFG gilt das Gesetz des Schweigens. Alle Versuche, die Forschungsgemeinschaft dazu zu zwingen, ihre Gutachten offen zu legen, sind bisher gescheitert. Am 21. Dezember 2005 entschied das Amtsgerichts Bonn, dass die DFG die Gutachten auch weiterhin unter Verschluss halten darf (Aktenzeichen 9 C 390/05).

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Geld und Forschung: Die geheimen Gutachten der DFG

Foto: DFG

DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker erklärte die Gutachtenpraxis gar zur Existenzfrage für seine Organisation: "Die Tätigkeit der DFG steht und fällt mit den Gutachtern und der Zusicherung, dass alle Anträge von ihnen abschließend beurteilt werden." Also durch ein Machtwort ohne nachträgliche Diskussion.

Als ginge es um einen läppischen Zank, legte eine Bonner Amtsrichterin den Streitwert im Verfahren Lentz gegen die DFG auf 100 Euro fest - womit der Kläger seine Sache endgültig verloren hat, denn der weitere Rechtsweg ist ausgeschlossen. In Wirklichkeit ging es in dem Verfahren jedoch um 1,3 Milliarden Euro. Diese Summe bekommt die DFG pro Jahr vom Fiskus, um das Geld an die bundesweit besten Forscher vor allem an den Hochschulen zu verteilen. Die DFG ist damit der größte und mächtigste Forschungssponsor im Lande. Ihr Einfluss war noch nie so bedeutend wie heute, weil persönliche Karrieren in der Forschung und die Zukunft ganzer Institute mehr und mehr von Sponsorengeldern abhängen.

Vereinsstatus schützt vor Nachfragen

Dennoch muss die DFG ihre Entscheidungen nach geltendem Recht nicht begründen, so wie es etwa Behörden bei Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden tun müssen. Denn die Forschungsgemeinschaft ist ein privater Verein und damit juristisch auf einer Stufe mit etwa den Bowlingfreunden Bonn. Deshalb gilt für sie nicht automatisch das Informationsfreiheitsgesetz, das im öffentlichen Bereich und auch an den staatlichen Hochschulen Akteneinsicht garantiert.

Der Kläger Lentz sieht in der Geheimhaltungspraxis der DFG insbesondere "Gefahr des Ideenklaus": Ein Gutachter könne einen Antrag ablehnen und später klammheimlich originelle Ansätze übernehmen. Auch die Gefahr von Interessenkonflikten wird immer wieder als Argument für die Offenlegung der Gutachten genannt. Gutachter, so die Befürchtung, könnten versuchen, mit negativen Beurteilungen missliebige Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen.

Das Versteckspiel der DFG empört nicht nur Lentz. Unterstützung erfährt der Chemiker etwa von Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes. Forscher haben sich bei der Standesvertretung der Universitätsprofessoren schon des Öfteren über DFG-Bescheide beklagt. "Ich bin dafür, dass die Gutachten zwar anonym, aber grundsätzlich in voller Länge veröffentlicht werden", sagt Hartmer. "Nur wenn es zum Schutz der Anonymität nötig ist, sollte das veröffentlichte Gutachten mit Auslassungszeichen um einzelne Passagen verkürzt werden können."

Angst vor Revanche der Kollegen

Mehr Offenheit verlangt auch der renommierte Bonner Wirtschaftsprofessor und Politikberater Manfred Neumann, ein seit Jahren gefragter Gutachter der DFG, des Wissenschaftsrates und der Bundesregierung. "Wissenschaft lebt von Begründungspflichten", sagte Neumann im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Meine Gutachten für angelsächsische Zeitschriften erscheinen in voller Länge. Ich hätte auch keine Angst, sie mit vollem Namen zu vertreten."

Das sehen viele seiner Kollegen offenbar anders. Vor Gericht, vor dem Bundestag oder für Versicherungen geben Professoren zwar gern und oft Gutachten unter eigenem Namen ab. Auch wenn es um nicht Gleichgestellte wie Doktoranden und Habilitanden geht, kennen sie wenig Scheu.

Steht aber die Arbeit anderer Professoren zur Beurteilung an, bevorzugen die Gutachter die Anonymität. Denn wenn es um das Geld aus dem Gemeinschaftstopf der DFG geht, aus dem nicht alle bedient werden können, gilt offenbar die Alltagsweisheit, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Jedenfalls nicht öffentlich.

Im Ausland wird die Geheimniskrämerei der DFG durchaus kritisch beäugt. Schon 1999 empfahl eine hochrangige internationale Kommission, die im Auftrag von Bund und Ländern die deutschen Forschungsorganisationen durchleuchtete: "Wer Mittel der DFG beantragt, sollte möglichst transparent über die Argumente der Gutachter - vor allem ihre Bedenken - informiert werden." Harald von Kalm, DFG-Direktor für Qualitätssicherung, betont hingegen: "Wenn wir die Gutachten - auch ohne Namennennung - offenlegen würden, wäre nicht sichergestellt, dass alle Anträge mit der gebotenen Objektivität begutachtet werden könnten."

Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf

Die Sorge begründet er damit, dass der Gutachter sich schon durch stilistische Eigenheiten unter Kennern verraten und Ärger bekommen könnte, was eine ehrliche Beurteilung womöglich erschweren würde. Deshalb verfasst ein Mitarbeiter der DFG-Geschäftsstelle den positiven oder negativen Bescheid an den Antragsteller - nach Lentz' Erfahrungen oft mit nichtssagenden Standardformeln.

Nur der Staat könnte derzeit die Praxis der Geheimgutachten beenden. Als Finanzier der DFG müsste Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan lediglich entscheiden, ihre Kasse nur noch für offen begutachtete Anträge zu öffnen. Doch Schavans Abteilungsleiter Hochschulen, Christoph Ehrenberg, verteidigt die Politik der DFG: "Wir sehen für uns keinen Bedarf, die eingespielten Regeln der wissenschaftlichen Selbstverwaltung zu ändern", sagte er zu SPIEGEL ONLINE.

Das Gutachterproblem wäre weniger groß, wenn die DFG nicht der marktbeherrschende, fast monopolitische Förderer wäre. Auf einer Tagung über "Vertrauen und Kontrolle" gab Winnacker diesbezüglich Überraschendes von sich: "Es darf auf der Förderseite möglichst keinen Monopolisten geben", sagte ausgerechnet der Präsident der DFG. "Auch unter den Gebern muss wie in den USA Wettbewerb herrschen, in dem der eine das Versehen des anderen ausgleichen kann."

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