Grundsatzurteil Europa-Gericht verbietet Patent auf embryonale Stammzellen
Forschung an Stammzellen: "Gegen die guten Sitten"
Foto: PORNCHAI KITTIWONGSAKUL/ AFPLuxemburg/Hamburg - Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes beschränkt damit die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen für die Forschung. Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen sowie auch für die Verfahren, mit denen sie gewonnen werden. Der Einsatz dieser Zellen ist äußerst umstritten, weil sie aus frühen Embryonen stammen, die zur Gewinnung der Zellen zerstört werden.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt dies gegen die guten Sitten, weil es sich auch bei befruchteten Eizellen rechtlich um Embryonen handle. "Der Begriff des menschlichen Embryos ist weit auszulegen", schreiben die höchsten EU-Richter in ihrer Begründung.
Das Urteil beschränkt damit die Verwendung der Zellen für Forscher. Allerdings halten die Richter Patente für möglich, wenn die Stammzellen für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos eingesetzt werden - zum Beispiel bei Missbildungen.
Hintergrund des jetzt gefallenen Gerichturteils ist ein Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Neurobiologen Oliver Brüstle. Der Bonner Forscher ist Inhaber eines 1997 angemeldeten Patents für nervliche Vorläuferzellen. Diese werden zur Behandlung von Nervenleiden wie etwa Parkinson oder Multipler Sklerose erprobt. Die Vorläuferzellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, stellt Brüstle aus menschlichen embryonalen Stammzellen her. Greenpeace hatte wegen ethischer Bedenken gegen die Patente des bekannten Wissenschaftlers geklagt.
Das Bundespatentamt hatte das Patent daraufhin für nichtig erklärt und auf den Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens verwiesen. In nächster Instanz war der Bundesgerichtshof mit der Sache befasst, der die Frage nach Luxemburg verwies.