Heirat im Alten Rom Zweckgemeinschaft ohne Gefühl

Heiraten im Alten Rom war eine wichtige Angelegenheit, Mädchen wurden mitunter schon im frühen Alter von 13, Jungen mit 18 verheiratet. Es war eine Zweckgemeinschaft, die strengen Regeln folgte. Nur eines spielte dabei kaum eine Rolle: das Gefühl.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften oder die 2007 von der Fürther Landrätin Gabriele Pauli vorgeschlagenen Ehen auf Probe hätten einen Römer der Antike wohl befremdet. Aber auch unsere Suche nach der oder dem Richtigen fürs Leben würde ihn irritieren. Eher schon hielte er es mit Martin Luther, der den Sinn einer Ehe so formulierte: "Ein Mann ohne Frau ist wie ein Herd ohne Feuer."

Denn im antiken Rom war die Ehe vor allem eine Zweckgemeinschaft, meist schon Jahre vor der Vermählung von den Eltern eingefädelt. Geheiratet wurde nicht aus Zuneigung, sondern aus Kalkül, vor allem, um durch männliche Nachkommen den Fortbestand der Familie des Ehemannes zu sichern. Dementsprechend klar definiert war auch die gesellschaftliche Rolle der Römerin als Gebärerin – nicht zufällig verwendete man das lateinische venter, "Gebärmutter", synonym für "Frau". Daher war deren Fruchtbarkeit, ähnlich wie in heutigen Fürstenhäusern, Grundvoraussetzung einer glücklichen Ehe, Unfruchtbarkeit hingegen ein Scheidungsgrund.

Hinzu kamen bei Mitgliedern der feineren Gesellschaft politische Motive. Der deutsche Althistoriker Friedrich Münzer (1868–1942) wies darauf hin, dass politische Bündnisse und Freundschaften unter Männern auch durch Verlobungen und Heiraten besiegelt wurden. So verlobte Roms erster Kaiser Augustus seine erst zweijährige Tochter Iulia mit Antyllus, dem damals acht Jahre alten Sohn seines vormaligen Widersachers Marcus Antonius. Aber auch Geld spielte eine wichtige Rolle, wenn es darum ging, die Tochter unter die Haube zu bringen. Plinius der Jüngere (61 – 114 n. Chr.), von einem Freund gebeten, einen passenden Gatten für eine Verwandte zu suchen, pries die Vorzüge seines Kandidaten folgendermaßen: "Sein Vater verfügt über große Mittel, und wenn das vielleicht auch bei deiner Familie keine besondere Rolle spielt, so müssen wir doch bedenken, dass das Einkommen eines Mannes unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten zu den wichtigsten Maßstäben gehört."

"Vereinigung göttlichen und menschlichen Rechts"

Der im 3. Jahrhundert n. Chr. lebende Jurist Herennius Modestinus definierte die Ehe als "Verbindung von Mann und Frau und eine Gemeinschaft für das ganze Leben, eine Vereinigung göttlichen und menschlichen Rechts". Rechtsgültig war die Ehe aber nur, wenn beide Partner freie, mündige römische Bürger waren. Sklaven war die Eheschließung demnach verwehrt, ebenso Minderjährigen. Allerdings galten Mädchen bereits mit zwölf als viripotens, also "in der Lage, einen Mann zu empfangen", Jungen mit 14 als zeugungsfähig. Meist war der Gatte bei der Trauung aber fünf bis zehn Jahre älter als die Braut. Der römische Geschichtsschreiber Tacitus nahm mit 24 eine 13-Jährige zur Frau. Grabinschriften belegen, dass die Mehrzahl der Mädchen zwischen 13 und 15, die der Jungen zwischen 18 und 25 war, als sie heirateten.

Keine Institution jedoch überwachte die Volljährigkeit, denn anders als heute war die Eheschließung im Imperium Romanum ein rein privater Akt, den keine öffentliche Gewalt sanktionierte. Demgemäß hatte der pater familias, der als Oberhaupt der Familie vorstand, in diesem geschlossenen Rechtsverband das alleinige Sagen. Seine väterliche Macht erstreckte sich nicht nur auf den gesamten Sachbesitz, sondern auch auf die Familienangehörigen bis hin zum Recht über Leben und Tod. Kraft dieser Verfügungsgewalt wählte er für seine Kinder die Lebenspartner aus, was Liebesheiraten nahezu ausschloss. Seneca (um 1 v. Chr. – 65 n. Chr.) nahm an diesem Akt der Willkür Anstoß, beklagte sich bezeichnenderweise aber nur darüber, dass dem Mann hierdurch eine unpassende Frau, nicht aber darüber, dass der Frau ein unpassender Mann zur Seite gestellt werden könne: "Jedes Tier und jeden Sklaven", so der Philosoph, "prüfen wir genau, bevor wir sie kaufen; nur die Braut wird nicht in Augenschein genommen, damit sie dem Bräutigam nicht missfallen kann, bevor er sie heimgeführt hat. Ist sie böse, dumm, missgestaltet oder riecht aus dem Mund, welche Fehler sie auch immer hat, so lernen wir sie erst nach der Hochzeit kennen."

Wie solch eine römische Trauung vorbereitet und durchgeführt wurde, berichten Schriftquellen – sofern es sich um die Upperclass handelte. Von den Gebräuchen der Handwerker, Kaufleute und Bauern Roms wissen wir leider nichts. Hatten sich die Väter geeinigt, fand die Verlobung statt, zu der neben den näheren Verwandten auch einflussreiche Gäste geladen waren. Vor Zeugen gaben die beiden jungen Leute ihre Zustimmung zur Ehe. Danach tauschten sie Geschenke aus, insbesondere überreichte der Bräutigam seiner Braut einen Ring als sichtbares Zeichen des Eheversprechens. Er steckte ihn auf den vierten Finger ihrer linken Hand, von dem man glaubte, dass von ihm ein Nerv ausging, der direkt zum Herzen führte. Eine romantische Geste? Wohl nicht, im Lateinischen steht cor, das Herz, nicht weniger für das Gefühl, sondern eher für Verstand oder Mut.

Abschied von der Kindheit

Der wichtigste Punkt der Hochzeitsverhandlungen betraf die Mitgift, die in einem eigens zwischen dem Vater der Braut und dem Bräutigam ausgehandelten Ehevertrag fixiert wurde. Neben mitgebrachten Gütern wie Geld, Hausrat, Sklaven, Vieh oder Immobilien wurden darin auch Klauseln für ein Scheitern der Verbindung aufgeführt, etwa bei schlechter Behandlung der Frau durch den Mann oder aber umgekehrt, wenn die Frau ihrem Gatten Hörner aufsetzte; insbesondere setzte sie ihre Mitgift aufs Spiel. Schließlich verpflichtete sich der Brautvater, seine Tochter zur Hochzeit freizugeben, der Vater des Bräutigams versprach, den Sohn zur Hochzeit zu veranlassen.

Vor allem im Haus der Braut herrschte in der nächsten Zeit rege Betriebsamkeit. Am Vorabend der Trauung legte sie in einem uralten Ritual ihre Kleidung ab und opferte diese zusammen mit ihren Spielsachen auf dem Altar der Hausgötter. Damit nahm sie symbolisch Abschied von ihrer Kindheit, sie war jetzt eine erwachsene Frau, bereit, einen Mann zu empfangen. Hernach schlüpfte die Braut in die tunica recta, die saumlose Tunika, welche sie aus selbst gesponnenem Garn gewebt hatte, umgürtete diese mit einem doppelten Wollgürtel und verknotete ihn. Dieser durfte erst wieder in der Hochzeitsnacht und nur vom Bräutigam persönlich geöffnet werden. Derart bekleidet verbrachte sie die letzte Nacht in ihrem Elternhaus.

Am Hochzeitstag selbst standen spezielle Riten auf dem Programm, die das Brautpaar kultisch reinigen, den Bund durch Opfer besiegeln und seine Fruchtbarkeit steigern sollten. Mit dem ersten Hahnenschrei legten Sklaven letzte Hand an die Braut und ihren Schmuck. Dazu gehörte eine Ganzkörpermassage mit einer Lotion aus Lupinensamen, Bohnen, rotem Nitrum und Iriswurzeln, eine Rezeptur, die der römische Liebesdichter Ovid (43 v. Chr.–18 n. Chr.) als Mittel zur Betonung der naturgegebenen Reize empfahl. Auch ihre Zähne glänzten noch heller als sonst – dank eines aus zerstoßenem Horn und destilliertem Urin gemixten Mundwassers. Dann folgte das Frisieren.

Man kämmte das Haar mit einem so genannten Lanzeneisen mit gebogener Spitze, teilte es in sechs Strähnen und flocht diese mit wollenen Bändern zusammen. Dem römischen Grammatiker Festus (2. Jahrhundert n. Chr.) zufolge sollte mit dem "martialischen Kamm" zuvor möglichst ein Feind getötet worden sein. Religionshistoriker deuten dies dahingehend, dass die Berührung mit diesem Objekt eine rituelle Ersatzhandlung war, die Ängste vor der Entjungferung magisch lindern sollte.

War die Hochzeitsnacht eine "legale Vergewaltigung"?

War das Haar gerichtet, unterzogen fachkundige Visagistinnen die Braut einer umfangreichen Schönheitsbehandlung. Denn "Sorgfalt macht das Gesicht erst schön", befand Ovid. Hierzu gehörte ein dezentes Make-up aus Bleiweiß, also Bleikarbonat. Diese Grundierung verlieh dem Antlitz den in Rom so beliebten hellen Teint, erklärt die Bochumer Philologin Maren Saiko. Als Kontrast dazu wurden die Augenlider mit Antimonpulver schwarz gefärbt, pulverisierter Krokodilskot sorgte für frische Apfelbäckchen – das Ammoniak darin rötete die gereizte Haut.

Wesentlich schlichter nahm sich nach heutigen Maßstäben die Kleidung aus: Der Bräutigam legte am Hochzeitstag die schneeweiße Toga an, das Gewand des freien Bürgers und Sinnbild männlicher Würde; die Braut trug über ihrer Tunika noch einen safranfarbenen Überwurf, den flammeum genannten Brautschleier. Dieser spezielle Farbton wurde wahrscheinlich in Anklang an die Farbe des Herdfeuers gewählt, dem praktisch wie rituell wichtigsten Teil des römischen Haushalts – als Symbol für den Bestand und Zusammenhalt der Familie. "Haartracht und Schleier der Braut entsprachen denen der Vestalinnen und waren somit Symbole der Jungfräulichkeit, aber auch der ehelichen Keuschheit", konstatiert die Münchner Provinzialarchäologin Andrea Rottloff. Mit einem Unterschied: Im Gegensatz zu den Priesterinnen der Göttin Vesta bekränzte die Braut ein Gebinde aus selbst gepflückten Kräutern und Blumen, darunter allerlei Heilpflanzen, auch Majoran; dieser war Plinius zufolge der Venus geweiht und galt als Symbol der Fruchtbarkeit.

Ritus herber Einfachheit

Bunte Teppiche wurden nun im Atrium aufgehängt, die Wände mit grünen Zweigen besteckt, die Säulen mit Kränzen und Blumen umwunden und die Schreine mit den aus Bienenwachs geformten Ahnenbildern geöffnet; denn auch sie sollten die Übergabe der Braut an die Sippe des Mannes bekunden. Zuvor schon hatten Priester die Auspizien eingeholt, das heißt den Willen der Götter aus dem Vogelflug oder aus den Eingeweiden eines Opfertieres gedeutet. Fielen die Auspizien günstig aus, stand der Hochzeit nichts mehr im Weg, ansonsten wurde sie aufgeschoben.

Vor Zeugen wurde zunächst der Ehevertrag unterschrieben, auf den Familienmitglieder wie Gäste ihre Siegelringe drückten. Es folgte das eigentliche Hochzeitszeremoniell, ein Ritus von herber Einfachheit, durchdrungen von einer tiefen Religiosität. Das Brautpaar brachte zunächst den Hausgöttern ein Opfer dar – in der frühen Republik (510 – 387 v. Chr.) Früchte und Brot, später dann ein Schwein oder Rind. Während ein Priester die Zeremonie durchführte, saßen Braut und Bräutigam auf zwei durch ein Schaffell verbundenen Sesseln. Fell galt wie Wolle und Haar als Kraftträger, weil es ohne äußeres Zutun nachwuchs.

Danach wurden sie von der Brautführerin, meist einer verheirateten Frau, welche die Göttin Juno, die Schutzherrin der Ehe, repräsentierte, vor den Altar geführt, wo Mann und Frau einander die rechte Hand reichten – eine Geste, mit der sich das Brautpaar ewige Treue schwor (siehe Bild links). Denn nach alter Sitte galt die Rechte der Fides, der römischen Göttin der Treue, als heilig, weshalb dieser Moment ein beliebtes Motiv auf römischen Sarkophagen darstellt. Der Ehevertragszeuge, meist ein naher Verwandter oder guter Bekannter, sprach nun die Worte des Gebots vor, die das Paar nachsprach, während es den Altar umschritt (der Wortlaut ist leider nicht überliefert). Dann sprach die Frau den zentralen Satz: "Wo du bist, will auch ich sein." Mit anderen Worten: Ich bin bereit, mich in deine Familie einzufügen und deinem Willen zu gehorchen.

Nach einem opulenten Hochzeitsmahl folgte des Festes letzter und zugleich wichtigster Akt, das von den Römern als deductio in domum bezeichnete Geleit der Braut ins Haus des Gemahls – ein Brauch, der dem römischen Historiker Livius (59 v. Chr.–17 n. Chr.) zufolge auf die gewaltsame Vereinigung der ersten Römer mit den widerspenstigen Sabinerinnen zurückgehen sollte. Damals, so Livius, sei einem gewissen Talassius die Braut mit dem Zuruf Talassio, "für Talassius", zugeführt worden, und seit dieser Zeit hatte es sich eingebürgert, dass Knaben bei jeder Hochzeit diesen Ruf anstimmten. Zu Fackelschein und Flötenmusik zog das frisch vermählte Ehepaar dann durch das nächtliche Rom, zu Fuß oder in einem Wagen. Dabei wurde ausgelassen getanzt und gesungen, zumeist Fruchtbarkeitslieder mit anzüglichen Versen. Von Zeit zu Zeit warf der Bräutigam Nüsse in die ausgelassene Menge, während die Frischvermählte – ganz das brave Hausmütterchen – Spindel und Rocken mit sich trug, Symbole ihrer neuen Aufgaben.

War der Hochzeitszug am Haus des Mannes angelangt, bestrich die frisch vermählte Braut die Türpfosten mit Fett und umwickelte sie mit wollenen Binden, ein in graue Vorzeit zurückreichender Abwehrzauber, um die Schwellengeister, die an der Grenze zwischen dem unheimlichen Draußen und der häuslichen Sphäre lauerten, zu bannen. Laut Plinius dem Älteren (24–79 n. Chr.) benutzte man dafür insbesondere Wolfsfett, wohl eine Anspielung auf die mythische Wölfin, welche die beiden Zwillinge Romulus und Remus gesäugt hatte. Jetzt erst, nachdem alles Böse rituell gebannt war, trug der Bräutigam die Braut über die Schwelle. Nach römischer Auffassung galt es nämlich als böses Omen, stolperte die Jungvermählte beim Betreten ihres neuen Domizils.

Im Atrium ihrer neuen Heimat wurde die Braut dann in die Hausgemeinschaft und in die Obhut der Hausgötter aufgenommen. Hierzu überreichte man ihr Feuer und Wasser, Zeichen ihrer neuen Würde als mater familias.

Am Ende eines langen Tages stand die Hochzeitsnacht, in Rom wie in vielen anderen antiken Kulturen das wichtigste Ereignis für die Jungvermählten, da es für sie tatsächlich das erste Mal war, dass sie geschlechtlich miteinander verkehrten. Rituell richtete die Brautführerin das Ehebett und unterwies die Braut im Geschlechtsverkehr, sprach dann Glück bringende Formeln und zog sich dezent zurück. Ein kurzes Gebet der jungen Frau zu Juno Virginiensis, der jungfräulichen Göttin, dann durfte der Ehemann sie entkleiden. Nicht jeder Bräutigam gab einen einfühlsamen Liebhaber ab, auch der beträchtliche Altersunterschied zwischen den Partnern ließ manche Hochzeitsnacht alles andere als romantisch verlaufen. Das bestätigen die wenigen vorhandenen Quellen. Von missglückten Entjungferungsversuchen ist da die Rede und von Analverkehr als Alternative, aber auch von älteren Ehemännern, die wenig Rücksicht auf die Schüchternheit der jungen Braut nahmen. Wie sollten sie auch, waren sie doch bislang gewohnt, sich ihrer Sklavinnen zu bedienen. Der französische Althistoriker Paul Veyne (* 1930) hat deshalb den Geschlechtsakt in der Hochzeitsnacht als "legale Vergewaltigung" bezeichnet.

Entjungferung als Ritual

Glaubt man allerdings den Kirchenvätern, habe das ius primae noctis, also das "Recht der ersten Nacht", nicht dem Bräutigam zugestanden, sondern einem altitalischen, in römischen Quellen nur einmal erwähnten Gott namens Mutunus Tutunus, der in Form eines Phallus verehrt worden sein soll. Auf dessen Kultbild habe sich die Neuvermählte vor der Hingabe an den Gatten gesetzt, damit dieser als Erster ihre Keuschheit wegnehme, wie der Kirchenvater Lactantius voller Abscheu berichtete. Ein Versuch des frühen Christentums unter vielen, das heidnische Rom zu verteufeln? Nach Ansicht des Berliner Althistorikers Gerhard Radke könnte es sich tatsächlich um einen magischen Akt aus grauer Vorzeit gehandelt haben, um der Entjungferung durch ein Ritual ihren Schrecken zu nehmen.

Mit dem Einzug der Frau in das Haus des Mannes galt die Ehe als rechtsgültig. Aus der väterlichen Gewalt entlassen, war sie nunmehr ihrem Gatten unterstellt. Manus-Ehe nannte man diese Verbindung, weil die Frau in die "Hand", lateinisch manus, ihres Gatten kam. Dieser Wechsel von einer Gewalt in die andere verbesserte zwar nicht die rechtliche Stellung der Frau, verschaffte ihr aber gesellschaftliches Ansehen. Der römische Dichter Catull (84–54 v. Chr.), bekannt für seine bildhafte Sprache, verglich deshalb die unverheiratete Frau mit einer einsamen Rebe, die niemandem auffiele. Erst wenn sie am Stamm einer ansehnlichen Ulme emporranke, sprich: an der Seite eines Ehemannes lebte, nehme sie die römische Gesellschaft wahr.


Der Althistoriker Theodor Kissel arbeitet als Publizist in Sörgenloch bei Mainz.

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