Kohlekraftwerke Koalition einigt sich auf Gesetz zur CO2-Speicherung
Berlin - Das seit Monaten umkämpfte Gesetz zur Speicherung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken kann offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Experten von Union und SPD verständigten sich am Montag auf die Eckpunkte des Gesetzes. "Wir sind sehr zufrieden mit der Regelung", sagte Katherina Reiche, stellvertretende Fraktionschefin der Union. "Das ist ein Startschuss für die neue Technologie." SPD-Vizefraktionschef Ulrich Kelber sagte, man könne mit den Regelungen für das sogenannte CCS-Gesetz ("Carbon Capture and Storage") leben.
Der SPD-Experte warf der Union aber vor, eine Verständigung auf bessere Regelungen in der letzten Verhandlungsrunde wieder zunichte gemacht zu haben. Die Einigung stützt sich nun auf den Gesetzentwurf der Regierung und bezieht Einwände des Bundesrates mit ein. Am Freitag soll der Entwurf vom Bundestag verabschiedet werden.
Mit den Regelungen zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sollen vor allem Energiekonzerne Sicherheit bekommen, die wegen der Klima-Auflagen das Treibhausgas ihrer Kohlekraftwerke deponieren wollen. Dafür soll mit der sogenannten CCS-Technologie das Gas in unterirdischen Speichern gelagert werden. Umstritten war unter anderem die Frage der Haftung bei einem Entweichen des Treibhausgases.
CCS: Kohlendioxid unter die Erde
In der SPD gab es besonders kritische Stimmen gegen die noch unausgereifte Technologie, da damit auch der Weg für den Bau neuer Kohlekraftwerke geebnet würde. Fachleute wenden zudem ein, dass noch Jahre oder gar Jahrzehnte vergehen könnte, ehe die CCS-Technologie marktreif sei. Zudem warnte der US-Experte Richard Heinberg vor kurzem, dass ein flächendeckender Einsatz von CCS den Strom enorm verteuern würde und zudem die Weltkohleproduktion schon 2025 bis 2035 ihren Höhepunkt erreichen könnte.
Laut dem geplanten Gesetz sollen die Unternehmen nach Füllen eines Speichers noch 30 Jahre für dessen Sicherheit verantwortlich sein. Danach kann die Verantwortung auf die Länder übergehen, wenn die Unternehmen die Anlage dauerhaft betriebssicher machen, hieß es in Kreisen der Fraktionen. Die Unternehmen müssten dafür über die Jahre auch eine sogenannte Deckungsvorsorge zahlen. Deren Höhe sei aber im Gesetzentwurf entgegen Forderungen aus der SPD noch nicht beziffert. Dies könnten Rechtsverordnungen regeln, die jedoch erneut zwischen Umwelt- und Wirtschaftsressort abgestimmt werden müssen.
Die Betreiber von Kohlekraftwerken sind langfristig auf die Speichertechnik CCS angewiesen. Denn Kohlekraftwerke, die in Deutschland mehr als ein Drittel des Stroms liefern, bekommen künftig immer weniger Rechte für den CO2-Ausstoß. Das Gas soll in ehemaligen Bergwerken vor allem unterirdisch gespeichert werden, wobei auch das Entweichen geringer Mengen verhindert werden muss.