Modedroge Spice BKA identifiziert Hauptwirkstoff

Nicht Kräuteressenz, nicht Räuchermischung: In der Modedroge Spice stecken synthetische Cannabinoide, die bisher kein Labor entdeckt hat. Das berichtet das Bundeskriminalamt - und warnt erneut vor Überdosierung und Abhängigkeit.

Die Modedroge Spice soll noch stärker und unberechenbarer als Marihuana und Haschisch wirken. Das Rauschgift enthält als Hauptwirkstoff das synthetische Cannabinoid "CP-47,497", wie das Bundeskriminalamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Diese Substanz ähnele dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, THC, besitze aber eine um ein Vielfaches höhere pharmakologische Potenz.

Die bisher meist als alleiniger Spice-Wirkstoff genannte Substanz "JWH-018" sei bei gemeinsamen Untersuchungen von BKA und dem Freiburger Universitätsinstitut für Rechtsmedizin dagegen nur in einigen Proben in niedriger Konzentration gefunden worden, erklärten die Ermittler. Lediglich in anderen, Spice-ähnlichen Kräutermischungen sei "JWH-018" als Hauptwirkstoff enthalten gewesen. SPIEGEL ONLINE hatte bereits im vergangenen Dezember über die Forschungsarbeiten eines Frankfurter Pharmaunternehmens berichtet, das JWH-018 identifiziert hatte.

"Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von Spice und vergleichbaren Produkten", warnte das Bundeskriminalamt. Das Suchtpotential sei mindestens mit jenem von Cannabis vergleichbar. Zudem könnten durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper giftige und potentiell krebserregende Produkte gebildet werden.

Mit gängigen Tests nicht nachweisbar

Die Bundesregierung hatte bereits Ende Dezember angekündigt, Herstellung, Handel und Besitz der Modedroge zu verbieten. Zuvor war dies schon in der Schweiz und den Niederlanden geschehen. Nach Angaben der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing werde Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine Eilverordnung zum Betäubungsmittelgesetz unterschreiben. "Damit ist Spice aus dem Verkehr gezogen", so Bätzing. Bundestag und Bundesrat müssen dann innerhalb eines Jahres ein langfristiges Verbot auf den Weg bringen.

Offiziell wird Spice als "Räuchermischung zum Beduften von Räumen" gehandelt. Im Internet und in sogenannten Headshops findet es reißenden Absatz.

Die Wirkung von Spice wird als zunächst euphorisierend und enthemmend, dann als müdemachend beschrieben. Die Konsumenten wirken letztendlich "zugedröhnt". Mit gängigen Drogentests ist Spice nicht nachweisbar.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte zunächst nicht erklären können, warum es zu einer rauschähnlichen Wirkung kommt, wenn der Rauch von Spice inhaliert wird. Denn es fand in den metallisch glänzenden Tütchen eine "Mischung aus acht unterschiedlichen Pflanzen" mit malerischen Namen wie Sibirischer Löwenschwanz, Indian Warrior oder Blaue Lotosblume.

hei/AP
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