Uno-Mitgliedsstaaten Keine Mehrheit für weltweites Klonverbot

Die monatelangen Verhandlungen der Uno-Mitgliedsstaaten über das therapeutische Klonen sind vorerst gescheitert. Die USA und weitere Länder, die ein weltweit gültiges, totales Verbot des Klonens menschlicher Zellen durchsetzen wollten, konnten sich nicht durchsetzen.

New York - Nach Monate langen Verhandlungen im Rechtsausschuss der Uno-Vollversammlung verständigten sich die Gruppe um die USA sowie die Befürworter einer flexibleren Regelung am Freitag aber darauf, weiter nach einem Kompromiss für eine Deklaration zu suchen. Diese hätte dann jedoch nicht den Stellenwert einer verbindlichen Konvention, berichteten Diplomaten.

Das Scheitern der Bemühungen um einen internationalen Vertrag, der nicht nur das reproduktive Klonen von Embryos, sondern auch das therapeutische Klonen im Rahmen der Stammzellenforschung verbietet, wurde von einigen Diplomaten als Niederlage für die USA gewertet. US-Präsident George W. Bush hatte die Uno zu einem Totalverbot des Klonens aufgefordert. Allerdings konnten sich auch die Befürworter einer Konvention, die zwar das Klonen von Embryos untersagt, jedoch die Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglicht hätte, nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sichern.

Der Rechtsausschuss nahm deshalb nach Angaben von Diplomaten in seiner letzten Sitzung dieses Jahres Kurs auf eine völkerrechtlich nicht verbindliche Deklaration, die einzelne Positionen von beiden Seiten berücksichtigt. Damit soll an die Uno-Mitgliedstaaten appelliert werden, das Klonen von Menschen zu unterbinden. Zugleich sollen sie aufgerufen werden, dafür zu sorgen, dass bei der wissenschaftlichen Forschung "die menschliche Würde unter allen Umständen respektiert" wird.

Etliche Länder, die das therapeutische Klonen erlauben, sehen darin eine Bestätigung ihrer Position. Die deutsche Gesetzgebung verbietet es bereits unabhängig von den Uno-Verhandlungen über eine Klon-Konvention.

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