
Unterwasser-Bergbau: Schatzsuche in der Tiefsee
Bergbau am Ozeangrund Gericht nimmt Tiefsee-Glücksritter in die Pflicht
Es sind zwei ungleiche Partner, die sich da zusammengetan haben. Gemeinsam mit dem kanadischen Bergbaukonzern Nautilus Minerals will der Inselstaat wertvolle Metallknollen aus der Tiefsee fördern. Die liegen in Teilen des Pazifiks auf dem Meeresboden und enthalten große Mengen Mangan, Kobalt, Kupfer, Nickel und Eisen. Ein durchaus attraktives Ziel für die Rohstoffjäger also.
Als Entwicklungsland genießt Nauru Privilegien. Reiche Staaten wie Deutschland haben das Meeresgebiet, in dem der Inselstaat und Nautilus gemeinsam fördern wollen, bereits wissenschaftlich erkundet. Sie mussten die Daten allerdings kostenlos abgeben. Das macht Staaten wie Nauru oder auch Tonga zum idealen Partner für Konzerne wie Nautilus. Die Glücksritter müssen so kaum etwas für eigene Forschung zahlen.
Nautilus verfügt laut seinem jüngsten Quartalsbericht über eine Kriegskasse von rund 180 Millionen Dollar. Naurus gesamte Wirtschaftsleistung nimmt sich mit etwa 40 Millionen Dollar dagegen läppisch aus. Doch was würde passieren, wenn es bei dem geplanten Tiefsee-Abenteuer etwas schiefläuft? Wenn giftige Metalle freigesetzt würden und weiträumig Fische stürben? Müsste dann der Konzern zahlen? Oder der ärmliche Inselstaat? Oder würden die Kosten geteilt?
Mit diesen Fragen hat sich der Internationale Seegerichtshof in Hamburg nun beschäftigt. In einem Gutachten stellt die Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten klar, dass sich Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung freikaufen können. Nautilus darf also nicht mit einer cleveren Vertragsgestaltung die Risiken auf die Mini-Republik abschieben, die gerade halb so groß ist wie der Berliner Stadtbezirk Mitte.
"Es kann nicht sein, dass mariner durchgeführt wird und sich niemand für die Umweltfolgen verantwortlich fühlt", sagt Volker Steinbach von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Das Gutachten der Hamburger Seerichter sehe er deswegen positiv. Die Behörde in Hannover kümmert sich um die Erkundung zweier L-förmiger Gebiete im Nordostpazifik. In der sogenannten Clarion-Clipperton-Zone sind in 4000 bis 6000 Meter Wassertiefe große Mengen Metallknollen zu finden.
Drei Mal waren deutsche Forscher schon vor Ort, jüngst im Frühjahr 2010. Einstweilen hat die BGR eine Explorationslizenz für insgesamt 75.000 Quadratkilometer bei der Internationalen Meeresbodenbehörde in Jamaika gekauft. Wenn deutsche Bergbaufirmen eines Tages dort fördern wollen, müssen sie aber noch einmal zahlen. Der Grund: Das Meeresgebiet zwischen Hawaii und Mexikos Westküste gehört zum Gemeinsamen Erbe der Menschheit.
Keine "Billigflaggen für Tiefseebergbau"
Das Gutachten des Seegerichtshofs fordert nun, dass die Staaten strenge Regeln für den Unterwasserbergbau in ihren Lizenzgebieten erlassen müssen. Bei Verstößen dagegen soll dann das betreffende Bergbauunternehmen zur Kasse gebeten werden - in unbegrenzter Höhe. Wenn die Staaten sich aber nicht genügend um die Einhaltung der Gesetze gekümmert haben, können auch sie in die Pflicht genommen werden. Dasselbe gilt, wenn die Regelungen nach internationalen Maßstäben zu lax sind.
Er hoffe, dass künftig in vielen nationalen Gesetzgebungen die hohen Standards übernommen werden, sagt Rüdiger Wolfrum, einer der elf zuständigen Hamburger Richter. In Deutschland gibt es dafür seit 1995 das Meeresbodenbergbaugesetz, außerdem noch die Meeresbodenbergbauverordnung. Die Ausbeutung der Bodenschätze am Ozeangrund sei mit hohen Umweltrisiken verbunden, warnt Wolfrum.
Umweltschützer sehen das Gutachten genau deswegen mit gemischten Gefühlen. Einerseits scheint die Gefahr gebannt, dass selbst grundlegende Standards unterschritten werden. Für Entwicklungsländer sollen nämlich dieselben Sorgfaltspflichten gelten wie für reiche Staaten. Damit sei die Gefahr von "Billigflaggen für Tiefseebergbau" gebannt, sagt Christian Neumann von der Umweltschutzorganisation WWF im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.
Und doch bleibe ein entscheidendes Problem: "Die Haftungsfrage bleibt am Ende ungeklärt." Denn wenn das Bergbauunternehmen im Schadensfall finanziell überfordert sei, dann könnten Umweltschäden am Ende unbezahlt bleiben. "Es sollte ein Fonds eingerichtet werden, der von der Industrie und den teilnehmenden Ländern gefüllt wird", fordert Neumann. Wie groß so ein Fonds sein müsse, ließe sich derzeit aber noch nicht sagen.
Bei begrüßt man das Gutachten, kritisiert aber generell den angestrebten Tiefseebergbau als verfrüht. Die Tiefsee sei eine der am wenigsten erforschten Regionen der Erde, sagt Mitarbeiter Jörg Feddern. Erst müsse man die Ökosysteme der Tiefsee erforschen, dann könne man über ihre wirtschaftliche Ausbeutung nachdenken - und nicht umgekehrt.
Das wird in der Praxis wohl auch so laufen. Denn einstweilen gibt es niemanden mit einer Förderlizenz für den Meeresboden mitten im Pazifik. Mehrere Staaten mit Forschungsgenehmigungen - darunter China, Russland, Japan und Frankreich - müssen sich aber bald darüber klar werden, ob sie in den Bergbau im Ozean einsteigen wollen. "Ich würde erwarten, dass in den nächsten fünf bis sieben Jahren fundamentale Entscheidungen fällig sind", sagt Michael Wiedicke-Hombach von der BGR.
In Deutschland werden die Dinge allerdings wohl länger dauern. In diesem Jahr soll der Technologiekonzern Aker Wirth erst einmal ein Konzept für ein Abbaugerät vorstellen. Wie eine riesiges Zwitterwesen aus Gartenhäcksler und Staubsauger könnte es sich am Meeresboden entlangfressen. Irgendwann. Vielleicht. Denn die Erforschungsphase im deutschen Lizenzgebiet läuft einstweilen bis 2021 - und ein großer Partner aus der Industrie fehlt bis heute.