Knallerei an Silvester Tiere in Panik

Rehe
Foto: Ralf Hirschberger/ dpaTiere haben keinen Spaß an Feuerwerk und Knallerei, im Gegenteil: Wenn es zum Jahreswechsel knallt und stinkt, bedeute dies für sie Stress, sagte Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung.
"Der Krach ist für viele Tiere belastend, weil sie ein viel besseres Gehör haben als wir Menschen." Bei vielen Vierbeinern löse die Knallerei sogar Panik aus, auch bei Haustieren wie Hunden und Katzen.
Besonders betroffen sind demnach Wildtiere, die in der Stadt leben, zum Beispiel Enten auf Gewässern oder Tauben im Park. "Aber auch Gänse, die auf einem Dorfteich schwimmen", sagte Kinser. "Wird in ihrer unmittelbaren Nähe geknallt, schrecken sie auf und fliegen teilweise panisch weg, um sich einen neuen Unterschlupf zu suchen in Bereichen, in denen weniger geknallt wird."
Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abzubrennen. Außerdem verbietet ein bundesweites Gesetz seit 2009 das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerk- und reetgedeckten Häusern.
Tödliche Gefahr
In diesem Jahr ist es dem Experten zufolge für die Tiere weniger gravierend, wenn sie von der Knallerei aufgeschreckt werden. Grund dafür sei das milde Wetter, erklärte Kinser. Würden Spatz, Amsel und andere Gartenvögel im kalten Winter mit tiefen Minusgraden und verharschtem Schnee aufgescheucht, verbrauchten sie mehr Energie.
Dies könne tödlich für sie enden. Andere Stadtbewohner wie Kaninchen verziehen sich einfach in ihre unterirdischen Bauten.
Und was ist mit Hirschen, Rehen und Bibern? "Wenn Wildtiere in Regionen leben, in denen sie üblicherweise vorkommen, haben sie keine großen Probleme", berichtete Kinser. "Die Silvesterknallerei kommt in den Wäldern nicht wirklich an. Man hört das Donnergrollen in der Ferne, das ist für sie aber wie ein Gewitter, nichts, wovor sie panische Angst haben müssten."
Feuerwerkskörper dürfen drei Tage vor der Silvesternacht gekauft und nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Städte und Gemeinden können die Zeit für die Knallerei weiter einschränken.