Schleswig-Holstein Vogelgrippe in Betrieb mit 30.000 Hühnern

Geflügelpest-Sperrbezirk, Plön (Schleswig-Holstein)
Foto: Markus Scholz/ dpaDie Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus: In Schleswig-Holstein stellten die Behörden am Samstag in einem Geflügelhaltungsbetrieb mit 30.000 Hühnern das hochansteckende H5N8-Virus fest, wie das Landwirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. Alle Tiere müssen getötet werden; im Umkreis von drei Kilometern wurde eine Sperrzone eingerichtet.
Erstmals seit Ausbruch der Krankheit in Deutschland wurde die Vogelgrippe damit in einer geschlossenen Tierhaltung nachgewiesen, wie das Ministerium mitteilte. Der Betrieb befindet sich im Kreis Schleswig-Flensburg. Die Polizei sperrte ihn ab. Im Umkreis von sieben Kilometern wurde ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Bisher waren nur kleinere Betriebe mit wenigen Dutzend bis Hundert Vögeln betroffen. Da die Vogelgrippe von Wildvögeln verbreitet wird, sind in der Regel Betriebe mit Freilandhaltung besonders gefährdet. Zu den ersten Eindämmungs- und Präventionsmaßnahmen gehört daher stets eine Stallpflicht.
Am Freitag war ein erster Fall von Vogelgrippe bei einem Geflügelbetrieb in Schleswig-Holstein bestätigt worden, am Samstag folgte ein Fall in Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor war das Virus an Wildvögeln festgestellt worden. Mehrere Bundesländer ordneten Stallpflicht an. Auch in anderen europäischen Ländern wurde der Vogelgrippeerreger H5N8 bereits nachgewiesen.

Stallpflicht: Freilandhaltung wird verboten, wenn Ansteckung durch Wildvögel droht
Foto: Carsten Rehder/ dpaBundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) berief wegen der Ausbreitung der Geflügelpest einen Krisenstab ein. Er sollte am Samstagnachmittag tagen. Im Zentralen Krisenstab Tierseuchen sind Experten von Bund und Ländern sowie Staatssekretäre versammelt. Sie sollen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Vogelgrippe bündeln und alles tun, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Vogelgrippe wird von verschiedenen Subtypen des Influenza-A-Virus ausgelöst. Experten sprechen nur bei gefährlichen Varianten wie H5N8 von Geflügelpest. Diese können in Geflügelbetrieben verheerend wüten. H5N8 befiel bereits 2014 viele Betriebe in Europa.
Bestimmte Vogelgrippestämme können auch bei Menschen zu schweren Erkrankungen führen - vor allem der gefürchtete Subtyp H5N1, dem schon mehr als 400 Menschen erlagen, aber auch der Typ H7N9.
Prinzipiell sind alle Grippeerkrankungen von Vögeln, Pferden, Schweinen und anderen Säugetieren auch für den Menschen potenziell gefährlich. Sie sind Zoonosen, also Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen überspringen können: Grippeviren sind also in der Lage, die Artschwellen zu überschreiten. Ob sie für den Menschen dann ein Risiko darstellen, hängt davon ab, ob der betreffende Virenstamm eine entsprechende Variante ausprägt: H5N8 gehört nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht dazu.
Behörden entschließen sich wegen der Mutationsfreudigkeit von Influenzaviren oft zu drastischen Maßnahmen, um eine Ausbreitung so schnell wie möglich zu unterbinden: Influenzaviren mutieren schnell zu immer neuen Varianten. Je größer der Pool, in dem sie sich verbreiten können, desto höher die Wahrscheinlichkeit entsprechender Mutationen. Einige der fatalsten Epi- und Pandemien der Vergangenheit gingen auf Influenzawellen zurück. Ihren Ausgangspunkt haben sie oft an Orten, an denen Menschen sehr eng mit Vögeln zusammenleben.